Konsultation von CESR zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS

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06.10.2008

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier zur Äquivalenz von indischen Rechnungslegungsstandards und IFRS veröffentlicht.

Die vorläufige Schlussfolgerung von CESR ist, dass das derzeitige Programm des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI), die indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu konvergieren, wenn es wie geplant bis 2011 abgeschlossen wird, zu einer Äquivalenz der indischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS führen wird. Daher lautete die vorgeschlagene Empfehlung von CESR an die Europäische Kommission, denjenigen Unternehmen, die derzeit indische Rechnungslegungsstandards für Zwecke der Börsennotierung in einem europäischen Wertpapiermarkt nutzen, zu gestatten, dies bis 2011 auch weiterhin ohne Überleitung zu tun. Wenn das Konvergenzprogramm des ICAI bis dahin erfolgreich abgeschlossen ist, sollte die Zulassung der Anwendung ohne Überleitung auch danach gelten. Nach der Konsultation wird CESR eine endgültige Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission aussprechen, die dann über Äquivalenz zu entscheiden hat. Nachfolgend haben wir einen Auszug aus dem Konsultationspapier von CESR für Sie übersetzt:

 

Auf Grundlage der oben dargestellten Informationen ist CESR zu den folgenden Schlüssen gelangt:
  • Das ICAI hat sich im Juli 2007 öffentlich verpflichtet, die International Financial Reporting Standards vor dem 31. Dezember 2011 zu übernehmen.
  • Die indische Regierung hat öffentlich im Mai 2008 bestätigt, dass sie beabsichtigt, IFRS-Konvergenz bis 2011 zu erzielen.
  • Das ICAI hat darauf hingewiesen, dass man eventuell Änderungen an den IFRS vornehmen wolle, um indische Gegebenheiten widerzuspiegeln. Das würde zusätzliche Angaben, die Änderung einiger Formulierungen und den Wegfall einiger Wahlrechte oder Alternativen betreffen. Es wird jedoch erwartet, dass die Änderungen sehr gering sein werden, und die öffentlich bekräftigte Absicht sowohl des ICAI als auch der indischen Regierung ist es, dass bei Abschluss des Programms die indischen Rechnungslegungsstandards im Sinne aller Zwecke und Absichten den IFRS gleich sein werden. Indische Emittenten würden also in der Lage sein, anzugeben, dass ihre Abschlüsse in vollständiger Übereinstimmung mit den IFRS erstellt sind.
  • Derzeit werden wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass die indischen Rechnungslegungsstandards bis zum 31. Dezember 2011 vollständig mit den IFRS konvergiert sein werden.

Wenn die Kommission indischen Emittenten gestatten möchte, indische Rechnungslegungsstandards bei Eintritt in einen europäischen Wertpapiermarkt zu verwenden, empfiehlt CESR der Kommission, indische Rechungslegungsstandrads nach Artikel 4 der Verordnung der Kommission über die Einführung eines Mechanismusses zur Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards zuzulassen, bis sie in der Lage ist, eine Entscheidung nach Artikel 2 zu fällen.

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