AICPA äußert Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken

  •  Image

02.10.2008

Der Senat der Vereinigten Staaten hat mit 74 zu 25 Stimmen eine Fassung des sogenannten Notfallpakets für Banken verabschiedet (in englischer Sprache, 596 KB).

Das Repräsentantenhaus, das vorher eine Fassung des Notfallpakets abgelehnt hatte, wird morgen ein ähnliches Gesetz erörtern. In unserer Nachricht vom 29. September 2008 hatten wir zwei Abschnitte in dem Gesetzentwurf, der dem Repräsentantenhaus vorlag, identifiziert, die sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beziehen:

Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs auszusetzen

Abschn. 133. Untersuchung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs

Diese beiden Abschnitte finden sich auch in der Fassung des Gesetzes, über die der Senat gestern abstimmte. Am 30. September 2008 hat das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) ein Schreiben (in englischer Sprache, 61 KB) an alle Mitglieder des Kongresses gesendet, in dem es heißt, dass „Vorschläge, die die Aussetzung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs (oder dem beizulegenden Zeitwert) beinhalten, nicht dem besten Interesse der Anleger oder der Kapitalmärkte dienen und abgelehnt werden sollten‟. In dem Schreiben heißt es:

Die Prinzipien einer mark-to-market-Bilanzierung wurzeln im grundlegenden Nutzen von Transparenz und sind zentraler Bestandteil informierter Marktentscheidungen und effizienter Kapitalallokation. Unserer Meinung nach würde das Vertrauen der Anleger durch Bestrebungen, den aktuellen Wert finanzieller Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verschleiern, unterminiert.

Es ist wichtig, herauszustreichen, dass die mark-to-market-Bilanzierung positiv zur Aufdeckung der Schwere der wirtschaftlichen Krise beigetragen hat, der sich die Kreditmärkte und bestimmte Institute unseres Landes gegenüber sehen, und nicht diese Krise hervorgerufen hat.

In jüngster Zeit wurden Vorschläge laut, dass die Securities and Exchange Commission oder der Financial Accounting Standards Board die mark-to-market-Bilanzierung oder die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aussetzen oder irgendein Moratorium hinsichtlich der Vorschriften der mark-to-market-Bilanzierung für bestimmte Finanzinstitute bei deren Abschlüssen für Anleger verkünden solle.

Obwohl die Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten in illiquiden Märkten schwierig sein kann, stellt die beste Schätzung der Preise, die für solche Instrumente in ordentlichen Markttransaktionen zum Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden können, immer noch die relevanteste Information für Anleger und Unternehmenslenker dar. Um Unsicherheiten hinsichtlich des Werts dieser Wertpapiere zu verringern, ist es wichtig, dass die Anleger weiterhin die Erkenntnisse erlangen können, die sie aus den Prinzipien der mark-to-market-Bilanzierung gewinnen können.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.