Gemeinsame Leitlinien von SEC und FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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01.10.2008

Der Stab des Leiters der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat gemeinsam mit dem Stab des US-amerikanischen Standardsetzers FASB eine Presseerklärung veröffentlicht, die Fragen und Antworten enthält, mit deren Hilfe die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im derzeitigen Marktumfeld verdeutlicht werden soll.

Diese Leitlinien wurden zwischenzeitlich herausgegeben, weil der Abschluss der zusätzlichen Interpretationshilfen des FASB hinsichtlich der Anforderungen aus SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei illiquiden Märkten noch aussteht.

In der gemeinsamen Presseerklärung werden die folgenden Fragen beantwortet:

Können die internen Annahmen der Unternehmensführung (beispielsweise erwartete Zahlungsströme) zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden, wenn keine relevanten Marktdaten mehr zur Verfügung stehen?

Wie sollten Marktinformationen berücksichtigt werden (beispielsweise Händlerquotierungen oder Informationen von Preisagenturen), wenn die Informationen eingeschätzt werden, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen?

Sind Geschäftsvorfälle, die in ungeordneten Marktverhältnissen ausgeführt werden sollen, Hinweise für den beizulegenden Zeitwert? Wann sind Pfandverkäufe (in ungeordneten Marktverhältnissen) ein Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert?

Können Transaktionen in inaktiven Märkten Einfluss auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert haben?

Welche Faktoren sollten in Erwägung gezogen, wenn eingeschätzt werden soll, ob die Wertminderung einer Anlage dauerhaft ist?

Die gemeinsame Presseerklärung von FASB und SEC finden Sie hier (in englischer Sprache, 25 KB). Der FASB hat die Agenda für seine heutige Sitzung geändert, um den Entwurf einer Stabposition mit zusätzlichen Leitlinien zu SFAS 157 zu erörtern.

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