Oktober

Prioritäten der US-amerikanischen PCAOB für 2009

24.10.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hielt am 22. und 23. Oktober 2008 ihre dritte Jahresversammlung mit ihrem Ständigen Beirat ab.

Auf dieser Sitzung stellte der Vorsitzende der PCAOB den Plan und die Prioritäten des Boards für 2009 vor. Den Bericht der PCAOB können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 31 KB).

Zu den Prioritäten des PCAOB für 2009 gehören:

Fertigstellung vorgeschlagener Prüfungsstandards:

Risikobeurteilung (sieben neue Standards, siehe unsere Nachricht vom 22. Oktober 2008).

Überprüfung der Auftragsqualität

Projekte zu neuen oder überarbeiteten Standards zu:

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und Spezialisten (sehr hohe Priorität, Konzepterlass vor Ende 2008)

Bestätigungen

Nahe stehende Unternehmen und Personen

Leitlinien für Prüfer kleiner Unternehmen in Bezug auf AS Nr. 5 (Prüfung interner Kontrollen)

Aktionsplan für die Überprüfung von Interimsstandards (AICPA-Standards, die die PCAOB bei ihrer Einrichtung übernommen hat)

Studie über Angaben zu Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS

24.10.2008

Der britische Rat für Rechnungslegung (United Kingdom Financial Reporting Council, FRC), unter dem der Accounting Standards Board arbeitet, hat eine Rückschau auf Angaben zu Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert veröffentlicht, dem eine Stichprobe von 32 börsennotierten Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, zugrundeliegt.

Die Unternehmen wurden ausgewählt, weil sie hohe Beträge an Geschäfts- oder Firmenwerten haben. Nach IAS 36 ist eine jährliche Wertminderungsbeurteilung sowie die Angabe der wesentlichen Annahmen der verwendeten Methodologie zur Erlangung dieser Annahmen vorgeschrieben, wenn Bewertungsmodelle zur Prüfung verwendet werden, ob der Geschäfts- oder Firmenwert abgewertet werden muss. Sie können den Bericht von der Website des FRC herunterladen (in englischer Sprache, 134 KB). Nachfolgend einige Kernaussagen:

Alle Unternehmen in der Stichprobe leisten Angaben zu ihrem Vorgehen hinsichtlich der Wertminderungsprüfung für den Geschäfts- oder Firmenwert. Allerdings variierte das Niveau der zur Verfügung gestellten Detailangaben stark:

Bei vielen Unternehmen waren die Angaben eher allgemeiner denn spezifischer Natur. Lediglich eine Minderheit von Unternehmen stellte Informationen zur Verfügung, die einen unmittelbaren Bezug zu ihrem Geschäft aufwiesen. In dem Bericht werden die Abschlüsse von mehr als der Hälfte der Unternehmen als 'Worthülsen – eher uninformativ'.

Deskriptive Informationen über die Art, wie die wesentlichen Annahmen erlangt und der Höhe nach bestimmt wurden, pflegten vage zu sein. In vielen Fällen gab es eine allgemein gehaltene Aussage derart, dass die zurückliegenden Erfahrungen infolge der Erwartungen der Geschäftsleitung über die Zukunft geändert wurden.

Lediglich eine Minderheit der untersuchten Unternehmen gab Informationen nach Zahlungsmittel generierender Einheit selbst dann an (cash generating unit, 'CGU'), wenn erhebliche Beträge des Geschäfts- oder Firmenwerts mehr als einer CGU zugeordnet wurden.

IOSCO-Verlautbarung zu Rechnungslegungsstandards

24.10.2008

Das Fachkomitee der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Verlautbarung veröffentlicht, in der bestätigt wird, dass sich die IOSCO der Entwicklung und Durchsetzung hochwertiger Rechnungslegungsstandards und der Unabhängigkeit der Standardsetzer verpflichtet fühlt.

Die vollständige Verlautbarung in englischer Sprache finden Sie hier (38 KB). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszuges daraus:

Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen müssen so angelegt sein, dass Anlegern klare, genaue und nützliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit diese wohlinformierte Anlageentscheidungen treffen können. Die Einhaltung dieser Maßgabe stärkt das Vertrauen der Anleger in Abschlüsse und Kapitalmärkte. Wir unterstützen daher Rechnungslegungsstandards, die Anlegern Transparenz bieten, die Marktintegrität stützen, Kapitalbildung erleichtern und im Einklang mit der Finanzstabilität stehen.

Die Entwicklung und der Erhalt hochwertiger Standards, die Anlegern Transparenz bieten, hängen in einem kritischen Maß von unabhängigen Standardsetzern ab. In diesem Zusammenhang unterstützen wir den vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom Financial Accounting Standards Board (FASB) verkündeten gemeinsamen Vorgehensplan, in dem Fragen in Bezug auf die Finanzmarktkrise im Rahmen eines beschleunigten Konsultationsprozesses adressiert werden sollen. Wir unterstützen die Absicht der Boards, die Meinungen aller Interessengruppen einzuholen, und begrüßen ihre Bemühungen, bei der Entwicklung hochwertiger und weltweit gültiger Lösungen schnell und zielgerichtet zusammenzuarbeiten.

DPR gibt Prüfungsschwerpunkte für 2009 bekannt

23.10.2008

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für 2009 bekannt gegeben.

Folgende Themenschwerpunkte werden angeführt:

Ergebnisse der 124. DSR-Sitzung

23.10.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 29. und 30. September 2008 seine 124. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Oktober 2008 hier herunterladen (44 KB).

Der Standardisierungsrat diskutierte den Entwurf der Stellungnahme zum Entwurf zu Verbesserungen an den IFRS (Improvements to IFRSs) des Projektzyklusses 2008.

Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf das Diskussionspapier Vorläufige Überlegungen zum Konzept der berichterstattenden Einheit (Preliminary Views on an improved Conceptual Framework for Financial Reporting – The Reporting Entity). Die Stellungnahme wird auf der Website des DRSC veröffentlicht.

Der Standardisierungsrat informierte sich über den Diskussionsstand beim IASB zum Projekt Leasingverhältnisse und erörterte die Schwerpunkte der weiteren Arbeit der AG Leases.

Ebenfalls setzte der DSR seine Diskussion zu schwebenden Verträgen (executory contracts) und der Bilanzierung von drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften (onerous contracts) im Rahmen des Projekts Accounting for Liabilities fort. Er informierte sich über den Diskussionsstand zur Definition einer Schuld und diskutierte über eine Portfoliobetrachtung beim Ansatz einer Verbindlichkeit.

Weiterhin besprach der Standardisierungsrat erneut seine künftige Strategie.

Des Weiteren informierte sich der DSR über die im Rahmen der Re-Deliberations beim IASB vorgenommenen Änderungen am ED IFRS for SMEs (jetzt IFRS for Private Entities).

Der DSR befasste sich mit dem Entwurf einer RIC-Interpretation zur Anwendung/Interpretation des IAS 32amend und beschloss, auf das ihm zustehende Vetorecht zu verzichten.

Der Standardisierungsrat entschied, eine Erhebung bei den verschiedenen Interessengruppen zur Anwendung der DRSs zur Lageberichterstattung durchzuführen.

Ebenso verschaffte sich der Standardisierungsrat einen ersten Überblick über das von IASB und FASB angekündigte Diskussionspapier zu Financial Statement Presentation (Phase B) sowie über das geplante PAAinE-Diskussionspapier zu Performance Reporting (Phase B).

Auf der Tagesordnung stand weiterhin der Entwurf des Berichts des Expertenpanels zur Bewertung von Finanzinstrumenten in Märkten, die inaktiv geworden sind (Draft report from the expert advisory panel on measuring and disclosing the fair value of financial instruments in markets that are no longer active). Der DSR beschloss, dazu keine Stellungnahme abzugeben.

Mitschrift der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 20./21. Oktober 2008

23.10.2008

Der International Accounting Standards Board und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board kamen am Montag und Dienstag, den 20. und 21. Oktober 2008, zu einer gemeinsamen Sitzung in den Geschäftsräumen des FASB in Norwalk, Connecticut USA, zusammen.

Wir sind derzeit bei der Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden Ihnen diese in Kürze zur Verfügung stellen.

Newsletter zur Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

22.10.2008

Am 13. Oktober hatte der IASB Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben herausgegeben.

Die Änderungen stellen eine Antwort auf Forderungen von Interessengruppen, speziell aus der Europäischen Union, dar, 'gleiche Wettbewerbsbedingungen' mit US-GAAP hinsichtlich der Möglichkeit einer Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte zu schaffen. Die Änderungen an IAS 39 gestatten einem Unternehmen, nicht- derivative finanzielle Vermögenswerte in bestimmten Umständen aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten' und 'zur Veräußerung verfügbar' umzuklassifizieren. Solche Umklassifizierungen lösen zusätzliche Angabepflichten aus. Das Datum des Inkrafttretens der Änderungen ist der 1. Juli 2008 (also vor dem Datum der Herausgabe). Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Änderungen an IAS 39 & IFRS 7 – Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte herausgegeben (in englischer Sprache, 97 KB), in der die Änderungen erläutert werden. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

Gemeinsame Erklärung von CEBS, CESR und CEIOPS zur Bilanzierung

22.10.2008

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) und der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) haben eine Gemeinsame Erklärung zu den jüngsten Entwicklungen in der Bilanzierung herausgegeben (in englischer Sprache).

In der Erklärung wird betont, dass die Standardsetzung im Bereich der Bilanzierung für europäische börsennotierte Unternehmen Aufgabe des IASB sei. Die drei Ausschüsse loben die schnelle Reaktion des IASB auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Angaben zu Finanzinstrumenten und andere Sachverhalte im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise. Hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird in der gemeinsamen Erklärung ausgeführt:

Ersteller, Prüfer und andere Interessengruppen in der EU sollten die Position des IASB-Stabs zu der am 2. Oktober 2008 herausgegebenen Klarstellung von SEC-FASB hinsichtlich der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zur Kenntnis nehmen, die vom IASB in dessen Presseerklärung vom 14. Oktober ebenfalls bekräftigt wurde. Dabei ist hervorzuheben, dass der IASB-Stab diese Klarstellung durchgesehen und sie für in Einklang stehend mit IAS 39 befunden hat. Die drei Ausschüsse nehmen insbesondere zur Kenntnis und unterstützen, dass die Klarstellung u.a. die folgenden Themengebiete aufgreift:

Interne Annahmen der Geschäftsleitung. Die Verwendung von Schätzungen durch die Geschäftsleitung, die die aktuellen Erwartungen von Marktteilnehmern über zukünftige Zahlungsströme berücksichtigt und angemessene Risikoaufschläge beinhaltet, ist sachgerecht, wenn für ein Wertpapier kein aktiver Markt besteht.

Verwendung von Marktquotierungen (z.B. Brokerquotierungen oder Informationen einer Preisagentur) bei der Beurteilung der Mischung von verfügbaren Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Brokerquotierungen können ein Inputfaktor bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts sein, sind aber nicht notwendigerweise maßgebend, wenn für das Wertpapier kein aktiver Markt besteht.

Die Ergebnisse gestörter Geschäfte sind nicht maßgebend für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Not- oder erzwungene Verkäufe stellen keine ordentlichen Geschäfte dar. Die Feststellung, ob ein bestimmter Geschäftsvorfall erzwungen oder gestört ist, erfordert Ermessen.

Geschäftsvorfälle in einem inaktiven Markt können die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts beeinflussen, sie mögen Inputfaktoren bei dessen Bemessung sein, höchstwahrscheinlich aber nicht maßgebend. Die Feststellung, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist, erfordert Ermessen.

Die drei Ausschüsse ermutigen Ersteller und Prüfer, dieser Stabsposition des IASB umgehend zu folgen, so wie dies von ECOFIN auf dessen Sitzung vom 7. Oktober 2008 gefordert wurde.

PCAOB schlägt Standards für die Beurteilung von Prüfungsrisiken vor

22.10.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB), die Standards für die Prüfung von Unternehmen, die bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind, setzt, hat eine Reihe von sieben neuen Prüfungsstandards in Bezug auf die Beurteilung und das Eingehen auf Risiken durch den Prüfer vorgeschlagen.

Die vorgeschlagenen Standards würden die interimsweise erlassenen Prüfungsstandards der Behörde bezüglich Prüfungsrisiko und Wesentlichkeit, Planung und Überwachung von Prüfungen, Erwägung interner Kontrollen in der Abschlussprüfung, Prüfungsnachweisen und der Durchführung von Saldenbestätigungen und Angaben vor Jahresende ersetzen. Folgende Dokumente können Sie herunterladen (in englischer Sprache):

Vorgeschlagener Erlass der PCAOB (enthält die vorgeschlagenen Standards) (518 KB)

Presseerklärung der PCAOB

Die vorgeschlagenen Standards zur Risikobeurteilung sehen wie folgt aus:

Prüfungsrisiko bei der Abschlussprüfung. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Teile des Prüfungsrisikos und die Pflichten des Prüfers für die Verringerung von Prüfungsrisiken auf ein sachgerechtes niedriges Niveau beschrieben, um eine vernünftige Sicherheit in einer Abschlussprüfung zu erlangen.

Planung und Überwachung von Prüfungen. In diesem vorgeschlagenen Standard geht es um die Verantwortlichkeiten des Prüfers bei der Planung der Prüfung einschließlich der Beurteilung von Sachverhalten, die für die Prüfung wichtig sind, und die Festlegung einer sachgerechten Prüfungsstrategie und eines Prüfungsplans. Der vorgeschlagene Standard enthält auch Ausführungen zu den Pflichten des Auftragspartners und anderer Mitglieder im Prüfungsteam in Bezug auf die Überwachung und Überprüfung der Arbeit des Prüfungsteams.

Identifizierung und Beurteilung wesentlicher Fehldarstellungen. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Pflichten des Prüfers bei der Identifizierung und Beurteilung des Risikos wesentlicher fehlerhafter Darstellungen beschrieben. Der in diesem vorgeschlagenen Standards dargestellte Prozess der Risikobeurteilung beinhaltet das Vorgehen bei der Informationsbeschaffung zur Identifizierung von Risiken (z.B. die Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seiner internen Kontrollen) sowie die Analyse der identifizierten Risiken.

Die Reaktion des Prüfers auf das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung. Dieser vorgeschlagene Standard enthält die Pflichten des Prüfers hinsichtlich der Reaktion auf das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung in der allgemeinen Durchführung der Prüfung sowie spezielle Prüfungsmaßnahmen.

Beurteilung der Prüfungsergebnisse. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Pflichten des Prüfers hinsichtlich des Prozesses der Beurteilung der Prüfungsergebnisse beschrieben, um zu einem Prüfungsurteil zu gelangen, das dann im Prüfungsbericht abgegeben wird. Dieser Prozess beinhaltet die Beurteilung nicht berichtigter Fehldarstellungen und Misständen bei den Kontrollen, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.

Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Planung und Durchführung einer Prüfung. Dieser vorgeschlagene Standard enthält die Pflichten des Prüfers in Bezug auf die Anwendung des Wesentlichkeitskonzepts, wie er in den Bundeswertpapiergesetzen beschrieben wird, bei der Planung der Prüfung und der Festlegung des Anwendungsbereichs der Prüfungsverfahren.

Prüfungsnachweise. In diesem vorgeschlagenen Standards werden die Pflichten des Prüfers in Bezug auf die Anlage und Durchführung der Prüfungsverfahren zwecks Erlangung hinreichender sachgerechter Nachweise als Beleg des Prüfungsurteils im Prüfungsbericht festgelegt. Hier werden v.a. die Prinzipien für die Bestimmung hinreichender und sachgerechter Prüfungsnachweise erörtert.

IFRS bei Stromunternehmen und Versorgern

22.10.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Reihe von IFRS-Webcasts im Bereich Strom und Versorgung aufgesetzt, um Führungskräften in diesen Branchen dabei zu helfen, die Auswirkungen der IFRS zu verstehen und den damit verbundenen Änderungen zu begegnen.

Deloittes IFRS-Webcasts im Bereich Strom und Versorgung werden einen eingehenden Blick um Umstellungssachverhalte werden, die Versorgungsunternehmen erwägen müssen. Die Themen und Zeiten/Daten der angekündigten Webcasts sind nachfolgend aufgeführt. Sämtliche Informationen über die Webcasts einschließlich der Links für die Registrierung finden Sie hier.

Deloittes IFRS-Webcast-Reihe im Bereich Strom und Versorgung

Überblick der Auswirkungen von IFRS auf Strom & Versorgung Datum: Freitag, 7. November 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

International Accounting Standards 32 und 39 und Energiebezug Datum: Freitag, 14. November 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

IAS 12 – Ertragsteuern Datum: Freitag, 21. November 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

IAS 16 – Sachanlagen Datum: Freitag, 12. Dezember 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

Regulierte Vermögenswerte und Schulden Datum: Freitag, 19. Dezember 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.