Oktober

Keidanren will IFRS in Japan

17.10.2008

Der japanische Wirtschaftsverband Nippon Keidanren hat eine Erklärung zur zukünftigen Richtung der Bilanzierungsstandards in Japan (in englischer Sprache, 23 KB), in der er die Übernahme der IFRS in Japan anmahnt.

Der Keidanren schlägt vor, dass die IFRS für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen nach einer dreijährigen Übergangsperiode verpflichtend sein sollten. Nicht börsennotierte Unternehmen und jene Unternehmen, die keine Konzernabschlüsse aufstellen, würden berechtigt sein, die IFRS anzuwenden. In der Erklärung weist Keidanren darauf hin, dass Japan 'das einzige Land unter der wesentlichen Kapitalmärkten ist, dass nicht förmlich die Übernahme der IFRS bekannt gegeben hat.'

Ausschnitt aus der Erklärung von Keidanren – Vorschlag zur Übernahme der IFRS:

A. Veröffentlichung eines Fahrplans zur Übernahme der IFRS Nach der US-amerikanischen Ankündigung in diesem Jahr ist Japan nurmehr das einzige Land unter den wesentlichen Kapitalmärkten, das nicht offiziell die Übernahme der IFRS bekannt gegeben hat. Einige japanische Unternehmen haben sich bereits mit den IFRS für eine zukünftige Übernahme befasst. Japan sollte die Diskussion der zukünftigen Richtung der Bilanzierungsstandards beschleunigen und so schnell wie möglich einen konkreten Fahrplan vorstellen, in welchem die Übernahme der IFRS angesprochen wird. Es ist wichtig, dass in dem Fahrplan die notwendigen Bedingungen einer Übernahme der IFRS festgehalten werden, wie bspw. die Überprüfung der Richtung der mittelfristigen Projekte des IASB, die angemessene Verfassung des IASB sowie der Fortschritt im Konvergenzprojekt von IASB und ASBJ.

B. Gegenstandsbereich einer Anwendung der IFRS Kurzfristig ist es sachgerecht, börsennotierten Unternehmen die Anwendung der IFRS als Wahlrecht zu gestatten. Da wir denken, dass es aus Gründen der Sicherstellung der Verlässlichkeit und der Bequemlichkeit für Anleger notwendig ist, einen einzigen Satz an Bilanzierungsstandards zu haben, sollte Japan zukünftig alle börsennotierten Unternehmen verpflichten, die IFRS bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse zu verwenden. In diesem Fall sollte es eine mindestens dreijährigen Vorbereitungszeit geben. Eingedenk der Erhaltung und Erhöhung der internationalen Präsenz von Japan ist es ferner wichtig, die Entscheidungen zu treffen.

Erklärung der EU-Kommission zu IAS 39 und IFRS 7

16.10.2008

In unseren nachfolgenden Nachricht stellten wir fest, dass die Kommission die unlängst vom IASB verabschiedeten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich Umklassifizierungen bestimmter finanzieller Vermögenswerte für die Anwendung in Europa übernommen hat (in englischer Sprache, 47 KB).

Diesem Vorschlag ging eine ausgiebige Diskussion von Bilanzierungssachverhalten in Bezug auf Finanzinstrumente durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), das am 15. Oktober 2008 tagte, der europäischen Staatschefs der G8 (die am 4. Oktober 2008 getagt hatten) und des ECOFIN (die Eurogruppe und der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, die am 6. und 7. Oktober 2008 zusammengekommen waren, voraus. Ebenso ging ihr die Empfehlung von EFRAG und mehrere diesbezügliche Reden von Kommissionspräsident Barroso voraus (1. Rede, 2. Rede und 3. Rede). Nachfolgend die Links zu verschiedenen ARC-Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache):

Tagesordnung des ARC vom 15. Oktober 2008 (9 KB)

Kommissionsvorschlag, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)

IASB-Standard, über den das ARC abgestimmt hat (17 KB)

Einstimmiges Votum des ARC zur Umklassifizierung (9 KB)

Protokoll der ARC-Sitzung vom 15. Oktober 2008 (29 KB). Dieses Protokoll deckt die gesamte Diskussion während der ARC-Sitzung ab, nicht nur jene zu IAS 39 und IFRS 7.

Zeitgleich mit der Kommissionsentscheidung, die Änderungen an IAS 39 hinsichtlich der Umklassifizierung zu übernehmen, gab die Kommission die folgende öffentliche Erklärung ab:

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten wird die Kommission weiterhin sorgfältig alle Bilanzierungssachverhalte beobachten, die die Stabilität der Finanzinstitutionen und der Finanzmärkte beeinträchtigen könnten und wird die Umsetzung von IAS 39 und IFRS 7 einer fortwährenden Durchsicht unterziehen.

Die Kommission wird eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten und ein treffen innerhalb der nächsten Tage ansetzen*, um andere mögliche Sachverhalte unter IAS 39 und IFRS 7 zu erwägen. Die Kommission wird vor allem die Themen Fair Value Option, eingebettete Derivate, Versicherungsverträge sowie jedweden anderen Sachverhalt in IAS 39 und IFRS 7 durchsehen und fordert IASB und CESR auf, die Arbeiten umgehend zu beginnen, um sachgerechte Lösungen im öffentlichen Interesse zu finden. Dabei soll auch ein angemessenes Maß an Transparenz Berücksichtigung finden. Die Kommission wird bis Ende Oktober weitere Änderungen an IAS 39 und IFRS 7 vorschlagen, wenn nötig auf rechtlichem Wege.

Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass eine tiefgehende Betrachtung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nötig ist, einschließlich möglicher prozyklischer Effekte. Die neu eingesetzte EFC-Gruppe zur Prozyklizität könnte ein Weg sein, dieser Frage ausgiebig nachzugehen.

Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Prozess der Standardsetzung haben wollen.

*Hinweis von IAS PLUS: Diese Sitzung ist für Dienstag, den 21. Oktober 2008 angesetzt.

Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses

16.10.2008

IASB und FASB haben heute gemeinsam ein Diskussionspapier (DP) mit dem Titel Vorläufige Sichtweise zur Darstellung des Abschlusses mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

Das Ziel dieses Projekts besteht in der Schaffung eines Standards, der von Unternehmen die Zusammenstellung der Abschlussbestandteile in einer Weise verlangt, durch die eindeutig ein zusammenhängendes Finanzbild des Unternehmens abgegeben wird. Das Projekt dreht sich darum, wie man am besten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen, Zahlungsströme und damit zusammenhängende Informationen im Abschluss darstellt. Es geht nicht darum festzulegen, welche Posten angesetzt und wie sie bewertet werden sollen. Die Boards schlagen die folgenden zwei Zielsetzungen für die Darstellung des Abschlusses vor:

Kohärenz. Darstellung der Information im Abschluss dergestalt, dass ein Leser dem Informationsfluss durch die verschiedenen Abschlussbestandteile folgen kann

Aufgliederung. Trennung von Informationen, die verschiedene wirtschaftliche Ereignisse widerspiegeln

Um diese Kernziele zu erreichen, haben die Boards ein prinzipienorientiertes Format entwickelt, das im Diskussionspapier vorgestellt und nachfolgend veranschaulicht wird:

b>nach Steuern tr> b>

Aufstellung derVermögenslage

Aufstellung desvollständigen Einkommens

Aufstellung derZahlungsströme

Betriebliche Tätigkeit

Operative Vermögenswerte und Schulden

Investive Vermögenswerte und Schulden

Betriebliche Tätigkeit

Operative Erträge und Aufwendungen

Investive Erträge und Aufwendungen

Betriebliche Tätigkeit

Operative Zahlungsströme

Investive Zahlungsströme

Finanzierungstätigkeit

Finanzierende Vermögenswerte

Finanzierende Schulden

Finanzierungstätigkeit

Erträge aus finanzierenden Vermögenswerten

Aufwendungen aus finanzierenden Schulden

Finanzierungstätigkeit

Zahlungsströme aus finanzierenden Vermögenswerten

Zahlungsströme aus finanzierenden Schulden

Ertragsteuern

Ertragsteuernaus fortzuführenden Tätigkeiten (Geschäft und Finanzierung)

Ertragsteuern

Aufgegebene Geschäftsbereiche

Aufgegebene Geschäftsbereichenach Steuern

Aufgegebene Geschäftsbereiche

>

Sonstiges vollständiges Einkommen<

><

Eigenkapital

>

Eigenkapital<

Das Ende der Kommentierungsfrist ist der 14. April 2009. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 43 KB). Es ist das Ziel des IASB, einen Standardentwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 bis 2010 herauszugeben.

EU übernimmt Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung

16.10.2008

Die Europäische Kommission hat die jüngst durch den IASB erfolgten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, mit denen eine Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien 'erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten' und 'zur Veräußerung verfügbar' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen führen in den IFRS dieselben Möglichkeiten einer Umklassifizierung ein, die bereits nach US-GAAP bestehen. Die Übernahme durch die Kommission wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung Nr. 1004/2008 veröffentlicht (47 KB).

Anschnallen bitte! (Auf dem Weg zu den IFRS in den USA)

16.10.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Publikation Anschnallen bitte! (Auf dem Weg zu den IFRS in den USA) veröffentlicht.

International Financial Reporting Standards sind schnell zu einem Kernthema für US-Unternehmen geworden, jetzt, da die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einen IFRS-Fahrplan sowie Regeländerungen vorgeschlagen hat. Diese Broschüre, die elfte in unserer 'Straight Talk'-Serie, hilft Führungskräften dabei, die Auswirkungen der IFRS sowie ihre Rolle bei der Behandlung der damit verbundenen Änderungen zu verstehen. Die Publikation bietet zudem praktische Vorschläge für Unternehmen beim Angehen dieser wichtigen Sachverhalte. "Die heutigen Entscheidungen werden die Richtung und die Geschwindigkeit Ihres Übergangs bestimmen. Es kann eine ruhige, aber auch eine Achterbahnfahrt oder eine Kette von Fehlentscheidungen werden." Sie können die Broschüre hier herunterladen (in englischer Sprache, 3.661 KB).

Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

16.10.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

Deloitte Alert zum beizulegenden Zeitwert von ewig laufenden Vorzügen

16.10.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert zum Schreiben der SEC zur Klarstellung der Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen bei ewig laufenden, mit Vorzügen belegten Wertpapieren herausgegeben.

Über das SEC-Schreiben berichteten wir in unserer Nachricht etwas weiter unten auf der Seite. Den Financial Accounting Alert 08-16 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 41 KB).

Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung

15.10.2008

Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX hat in der Mitteilung Nr. 9/2008 (52 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2008 und der Halbjahresberichte 2009 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der Schweizer Börse SIX gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die folgenden:

  • Bewertung und Angaben von Finanzinstrumenten (IAS 39/IFRS 7)
  • Wertminderungen von Vermögenswerten (IAS 36)
  • Vorsorgeaktiven und -verpflichtungen (IAS 19/IFRIC 14)
  • Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 22 IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben.

Öffentliche Diskussion des DRSC am 27. Oktober 2008

15.10.2008

Aufgrund der Vielzahl der Papiere, die es in den nächsten Wochen zu besprechen gibt, ist eine weitere Öffentliche Diskussion für Anfang Dezember 2008 geplant.

Deshalb wird die schon sehr volle Tagesordnung für die Diskussion am Montag, den 27. Oktober 2008, 14.00 Uhr (voraus. bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K05 etwas entlastet.

Die Agenda für den 27. Oktober umfasst jetzt noch:

IASB ED IAS 33amend Vereinfachung des Ergebnisses je Aktie

IASB ED Verbesserungen an den IFRS

E-RIC 4 Auslegungsfragen zu den Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses – Kündbare Instrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

Die Papiere stehen auf der Website des DRSC zum Download bereit. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt. Bereits angemeldete Interessenten müssen sich nicht noch einmal melden. Die für die ebenfalls vorgesehenen Standardentwürfe über vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 und 5 werden dann Anfang Dezember diskutiert.

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

15.10.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

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