September

Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zur Berichtseinheit (Rahmenkonzept Phase D)

30.09.2008

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum Diskussionspapier Vorläufige Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung – Die Berichtseinheit eingereicht (Comment Letter on the IASB's Discussion Paper on the Reporting Entity, in englischer Sprache, 196 KB).

Wir stimmen dem größten Teil der vom Board gemachten Vorschläge in diesem Diskussionspapier zu und unterstützen diese. Einen Auszug haben wir Ihnen unten übersetzt. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB/IASC finden Sie hier.

Vom Ansatz her stimmen wir der vorgeschlagenen Definition einer Berichtseinheit zu und unterstützen den Vorschlag, die Definition weit zu halten. Wir glauben jedoch, dass die weit gefasste Definition von mehr Erörterung ergänzt werden sollte, warum es wichtig ist, das Konzept dessen zu definieren, was eine Berichtseinheit ausmacht. In gleicher Weise stimmen wir zwar zu, dass Beherrschung auf konzeptioneller Ebene definiert werden sollte und dass das Beherrschungsmodel verwendet werden sollte, um die Unternehmen zu definieren, die im Konzernabschluss erfasst werden sollten, schlagen aber vor, dass der Board die Erläuterung zu dem Sachverhalt ausweitet und bestimmte Aspekte klarstellt. Einer der Schlüsselaspekte des Beherrschungsmodells, der auf konzeptioneller Ebene klargestellt werden muss, ist die Frage, ob Konsolidierung nur sachgerecht ist, wenn ein Unternehmen (der Investor) derzeit ein anderes Unternehmen beherrscht (das Unternehmen, in das investiert wurde), oder ob sie auch sachgerecht ist, wenn der Investor derzeit die Möglichkeit hat, das Unternehmen, in das investiert wurde, zu beherrschen. Die Unklarheit im Diskussionspapier wird dadurch deutlich, dass einerseits Beherrschung definiert wird als „die Möglichkeit besitzt, zu bestimmen...‟, andererseits es in Paragraph 154 heißt, dass „die Möglichkeit, Beherrschung zu übernehmen‟ nicht gleichbedeutend ist mit der Tatsache, derzeit über Beherrschung zu verfügen.

Schließlich stimmen wir zu, dass es unter bestimmten Umständen, die nicht vom Modell des beherrschenden Unternehmens abgedeckt sind, notwendig ist, die Erstellung von Mehrzweckabschlüsse eines „Konzerns‟ zuzulassen. Wir glauben jedoch, dass das Modell der gemeinsamen Beherrschung auch nicht alle dieser Umstände abdeckt, und wir sind der Meinung, dass die Beschränkung hinsichtlich der Erstellung kombinierter Abschlüsse dem Prinzip der Zulassung einer weiten Definition einer Berichtseinheit widerspricht.

Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zum Rahmenkonzept Phase A

30.09.2008

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum Standardentwurf Ein verbessertes Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung eingereicht (Comment Letter on the IASB's Conceptual Framework Exposure Draft, in englischer Sprache, 152 KB): .

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum Standardentwurf Ein verbessertes Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung eingereicht (Comment Letter on the IASB's Conceptual Framework Exposure Draft, in englischer Sprache, 152 KB):

Kapitel 1 Die Zielsetzung der Finanzberichterstattung

Kapitel 2 Qualitative Merkmale und Beschränkungen entscheidungsnützlicher Informationen der Finanzberichterstattung

In unserem Brief bringen wir eine starke Unterstützung des Projekts zum Rahmenkonzept und der Vorschläge im Entwurf zum Ausdruck. Einen Auszug haben wir Ihnen unten übersetzt. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB/IASC finden Sie hier.

Wir möchten hervorheben, dass unserer Meinung nach die Vorschläge zum Rahmenkonzept wie im Entwurf dargestellt eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen im Diskussionspapier darstellen. Wir halten das vorgeschlagenen Rahmenkonzept nun für gut strukturiert, und wir stimmen generell den darin dargestellten Ideen zu. Insbesondere unterstützen wir den zweifachen Schwerpunkt der dargestellten Zielsetzung der Finanzberichterstattung, Erzeugung von Zahlungsströmen und verantwortliche Unternehmensführung, und wir sind auch der Meinung, dass entscheidungsnützliche Informationen verschiedene qualitative Merkmale aufweisen, von denen Relevanz und getreue Darstellung die grundlegendsten sind. Wir sind jedoch der Meinung, dass Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit unterstützende Komponenten sind (und nicht „verstärkende Merkmale‟), die vorhanden sein müssen, um die Finanzinformationen relevant und einer getreuen Darstellung entsprechend zu gestalten. Darüber hinaus gibt es bestimmte Aspekte des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts, von denen wir weiterhin der Meinung sind, dass sie verbessert werden können. Wir haben unsere Ansichten dazu im Anhang zu diesem Schreiben dargestellt...

Wir sind der Meinung, dass die einzelnen Kapital des Rahmenkonzepts nicht fertig gestellt werden sollten (oder zumindest nicht in Kraft gesetzt werden sollten), bis die Arbeit an allen Kapiteln abgeschlossen ist, um sicherzustellen, dass das gesamte Rahmenkonzept einen Satz Prinzipien mit innerem Zusammenhang darstellt.

McCreevy kündigt wichtige Initiativen zur Rechnungslegung für Kleinstunternehmen an

29.09.2008

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat sich dafür ausgesprochen, Kleinstunternehmen von der jährlichen Abschlusserstellungspflicht zu befreien.

In einer Konsultation zu Änderungen des EU-Gesellschaftsrechts habe sich eine Mehrheit der Unternehmen und nationalen Behörden für den Vorschlag ausgesprochen, der zu Programm der Reduzierung der bürokratischen Belastung von KMU gehört. Die Vorschläge sind von Edmund Stoibers Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau erarbeitet worden. Nimmt die EU-Kommission die Vorschläge an, steht es Mitgliedstaaten frei, Kleinstunternehmen von der Anwendung der 4. und der 7. Richtlinie zu befreien. McCreevy äußerte sich in der Presseerklärung wie folgt:

Deshalb habe ich entschieden, der EU-Kommission Folgendes zu empfehlen:

Ich glaube, dass insgesamt ein Nutzen in dem Vorschlag von Stoibers Gruppe liegt, dass den Mitgliedstaaten das Wahlrecht gegeben werden sollte, Kleinstunternehmen von den Rechnungslegungsanforderungen auszunehmen.

Ich glaube, dass jetzt die Zeit gekommen ist, die Richtlinien zu überarbeiten, ja sie zu modernisieren. Natürlich können wir weiterhin Änderungen im Flickstil vornehmen und die Anforderungen zur Veröffentlichung, zu den Angaben und sogar zur Gestaltung der Bilanz einzeln vereinfachen. Aber es ergibt keinen Sinn, an Gesetzesvorgaben nur herumzubasteln. Bei dieser Überarbeitung werden wir uns von dem Prinzip leiten lassen, zuerst an die Bedürfnisse der Kleinen zu denken.

Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie hier (75 KB).

Tagesordnung zur Sitzung am 2. Oktober

29.09.2008

Wie am 24. September gemeldet wird der IASB einen zusätzlichen Sitzungstag am 2. Oktober 2008 einschieben.

Um die verschiedenen Zeitzonen berücksichtigen können, aus denen sich die IASB-Mitglieder zum Teil nur per Videoverbindung zuschalten, wird die Sitzung zweimal stattfinden: Von 9:00h bis 12:00h und von 15:00h bis 18:00h Londoner Zeit. Die genaue Tagesordnung ist jetzt bekanntgegeben worden:

2. Oktober 2008, London

9:00h-10:00h bzw. 15:00h-16:00h

Finanzmarktkrise – Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen in IFRS 7

Liquiditätsrisiko

Angabeerfordernisse bezüglich des beizulegenden Zeitwerts

10:00h-12:00h bzw. 16:00h-18:00h

Stabversion des Standardentwurfs zu Konsolidierung – Risiko aus außerbilanziellen Vehikeln: Vorgeschlagene Änderungen an den Angabeerfordernissen

Tagesordnung für Diskussionsrunde erweitert

29.09.2008

Die Tagesordnung des am Montag, den 27. Oktober 2008, 14.00 Uhr (voraus.

bis ca. 18.00 Uhr) im Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K05 stattfindenden Diskussionsforums hat sich erweitert. Weitere Tagesordnungspunkte werden die vom IASB veröffentlichten Entwürfe zu

zum Entwurf vorgeschlagener zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwender: Änderungen an IFRS 1 und

die Änderungen an IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

sein. Bisher standen schon die folgenden Tagesordnungspunkte auf der Agenda:

Standardentwurf IAS 33 Ergebnis je Aktie und

Entwurf der jährlichen Verbesserungen.

Alle Papiere können von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 20. Oktober 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

Ergebnisse der 31. RIC-Sitzung

29.09.2008

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat am 22. September 2008 seine 30. Sitzung in München abgehalten.

Im RIC-Ergebnisbericht (40 KB) werden die wesentlichen Beschlüsse wiedergegeben, die im Rahmen dieser Sitzung gefasst wurden.

Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zur Stärkung von EFRAG

29.09.2008

Im Juli 2008 hatte die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat zu öffentlicher Stellungnahme zu einem Vorschlag zur Stärkung von EFRAG eingeladen, der eine Stärkung der proaktiven Eingaben an den IASB mit sich bringen sollte.

In dem Vorschlag waren eine neue Struktur, ein Budget von 3 Mio. Euro für 2009 vorgesehen mit Verdoppelung auf 6 Mio. Euro 2010 und ein Fachmitarbeiterstab von 20 EFRAG-Mitarbeitern vorgesehen. Deloitte hat zu dem Vorschlag eine Stellungnahme eingereicht (in englischer Sprache, 18 KB). Obwohl wir die Vorschläge von EFRAG unterstützen, dass EFRAG zu einer starken und koordinierten Stimme für hochwertige Bilanzierungsstandards für Anwender in der EU werden soll, mahnen wir doch, dass in der Satzung von EFRAG deutlich gemacht werden sollte, dass EFRAG weder ein Standardsetzer ist noch die bestehenden nationalen Standardsetzer der EU ersetzen kann.

IFRS und die Versicherungsindustrie

29.09.2008

Öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen in Kanada müssen ab 2011 die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden (eine frühere Anwendung ist sogar schon ab 2008 möglich, wenn die Wertpapieraufsicht der jeweiligen Provinz zustimmt).

Der Übergang von den bisherigen kanadischen Rechnungslegungsstandards wird für jedes Unternehmen anders sein. In bestimmten Branchen jedoch werden die gleichen Sachverhalte und Fragen auftreten. Unsere kanadischen Kollegen haben daher eine englischsprachige Publikation zu den wichtigsten zehn Bilanzierungsfragen in der Versicherungsindustrie herausgegeben (On the Road Ahead: IFRS Top Ten Accounting Issues in Insurance Industry, 437 KB). In der Versicherungsbranche werden die folgenden Bereiche vermutlich von besonderer Bedeutung sein und die größten Abweichungen von der bisherigen Rechnungslegung aufweisen:

  1. Versicherungsverträge – Bewertungsprinzipien
  2. Produktklassifikation
  3. Versicherungsverträge – Darstellung im Abschluss und Angaben
  4. Versicherungsverträge – Eingebettete Derivate und Zerlegung
  5. Versicherungsverträge – Änderungen in den Bilanzierungsmethoden
  6. Wertminderung
  7. Finanzinstrumente
  8. Immobilien
  9. Erstmalige Anwendung der IFRS
  10. Andere Bereiche wie Unternehmenszusammenschlüsse, Leasingverhältnisse, anteilsbasierte Vergütung, nahe stehende Unternehmen und Personen und Leistungen an Arbeitnehmer

Bilanzierungsvorschriften im Notfallpaket für US-Banken

29.09.2008

Das Notfallgesetz für die wirtschaftliche Stabilisierung (Emergency Economic Stabilization Act), das derzeit vom US-amerikanischen Kongress erörtert wird, hat das Ziel „die Regierung der Vereinigten Staaten mit dem Recht auszustatten, bestimmte notleidende Vermögenswerte zu kaufen und zu versichern, um unter anderem die Wirtschaft zu stabilisieren und einen Zusammenbruch des Wirtschafts- und Finanzsystems zu verhindern sowie die Steuerzahler zu schützen‟.

Zwei Abschnitte des Gesetzentwurfs (in englischer Sprache, 193 KB) beziehen sich auf Fragen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert:

Abschn. 132. Recht, die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs auszusetzen.

„Die Wertpapier- und Börsenaufsicht hat das Recht, nach dem Wertpapiergesetz 12 (wie definiert in Abschnitt 3(a)(47) des Wertpapiergesetzes von 1934 (15 U.S.C. 78c(a)(47)) die Anwendung von SFAS 157 des FASB für jeden Emittenten (wie definiert in Abschnitt 3(a)(8) dieses Gesetzes) oder hinsichtlich jeder Klasse oder Kategorie von Geschäftsvorfall durch Regeln, Erlasse oder Vorschriften auszusetzen, wenn die SEC feststellt, dass dies notwendig oder sachgerecht im öffentlichen Interesse ist und dem Schutz der Anleger dient.‟

Abschn. 133. Untersuchung der Bilanzierung zum letzten Börsenkurs.

„Die Wertpapier- und Börsenaufsicht wird in Absprache mit de Gouverneuren des Notenbanksystems und dem Finanzminister die Bilanzierung zum letzten Börsenkurs wie in SFAS 157 des FASB vorgeschrieben und ihre Anwendung auf Finanzinstitute einschließlich Depotgesellschaften untersuchen. Die Untersuchung hat mindestens die folgenden Aspekte zu umfassen:

(1) Die Auswirkungen solcher Rechnungslegungsstandards auf die Bilanzen von Finanzinstituten;

(2) die Auswirkung dieser Bilanzierung auf die Bankeninsolvenzen von 2008;

(3) die Auswirkung solcher Rechnungslegungsstandards auf die Qualität der den Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen;

(4) den Standardsetzungsprozess des FASB;

(5) die Ratsamkeit und die Möglichkeit der Änderung solcher Standards; und

(6) alternative Rechnungslegungsstandards zu denen, die in SFAS 157 vorgeschrieben sind.‟

Die SEC muss dem Kongress den entsprechenden Bericht spätestens 90 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes vorlegen.

IASCF-Treuhänder werden am 9. Oktober in Peking tagen

29.09.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB agiert, wird am Donnerstag, den 9. Oktober 2008 im Westin Grand Hotel, 9b Financial Street, Xicheng Distrikt, Peking von 9:15h bis 17:15h tagen.

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung ist wie folgt:

Peking, 9. Oktober 2008 (öffentlicher Teil der Sitzung)

Eröffnung der Sitzung

Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder

Genehmigung des Protokolls vom Juli

Überarbeitung der Satzung – Erster und zweiter Teil

Erörterung der zum ersten Teil der Überarbeitung der Satzung eingegangenen Stellungnahmen und abschließende Empfehlungen

Erörterung Konsultationsdokuments zum zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung und Bestimmung des Ansatzes

Bericht des Ausschusses für die Aufsicht über den Standardsetzungsprozess

Bericht von der gemeinsame Sitzung des Ausschusses mit dem IASB vom 15. September 2008

Aktueller Stand der Überprüfung der Besetzung der IASB-Arbeitsgruppen

Aktueller Überblick über das IASB-Handbuch zur Verfahrensweise

Bericht zu XBRL

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Bericht zum Fortschritt hinsichtlich des Arbeitsabkommens (Memorandum of Understanding) und des Arbeitsprogramms des IASB

Antworten auf die Finanzmarktkrise und den Bericht des Finanzstabilitätsforums

Bericht zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (KMU)

Beziehung zum internationalen Ausschuss für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC)

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Bericht zu Veröffentlichungen und Lehraktivitäten

Lehraktivitäten

Strategie hinsichtlich Veröffentlichungen und Übersetzungen

Aktueller Stand der langfristigen Finanzierung

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