In einer
Konsultation zu Änderungen des EU-Gesellschaftsrechts habe sich eine
Mehrheit der Unternehmen und nationalen Behörden für den Vorschlag
ausgesprochen, der zu Programm der Reduzierung der bürokratischen
Belastung von KMU gehört. Die Vorschläge sind von Edmund Stoibers
Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau erarbeitet worden. Nimmt die
EU-Kommission die Vorschläge an, steht es Mitgliedstaaten frei,
Kleinstunternehmen von der Anwendung der 4. und der 7. Richtlinie zu
befreien. McCreevy äußerte sich in der Presseerklärung wie folgt:
Deshalb habe ich entschieden, der EU-Kommission
Folgendes zu empfehlen:
| Ich glaube, dass insgesamt ein Nutzen in dem
Vorschlag von Stoibers Gruppe liegt, dass den
Mitgliedstaaten das Wahlrecht gegeben werden
sollte, Kleinstunternehmen von den
Rechnungslegungsanforderungen auszunehmen.
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| Ich glaube, dass jetzt die Zeit gekommen ist, die
Richtlinien zu überarbeiten, ja sie zu modernisieren.
Natürlich können wir weiterhin Änderungen im Flickstil
vornehmen und die Anforderungen zur Veröffentlichung, zu
den Angaben und sogar zur Gestaltung der Bilanz
einzeln vereinfachen. Aber es ergibt keinen Sinn, an
Gesetzesvorgaben nur herumzubasteln. Bei dieser
Überarbeitung werden wir uns von dem Prinzip leiten
lassen, zuerst an die Bedürfnisse der Kleinen zu denken.
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Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache finden Sie
hier (75 KB).