In einem
Schreiben (100 KB) vom 26. September 2008 an den
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages äußert sich das
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Regierungsentwurf
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Darin
begrüßt das IDW, dass viele der in seiner Stellungnahme zum
Referentenentwurf vorgetragenen Vorschläge im
Regierungsentwurf Berücksichtigung gefunden haben. Zu
bedauern sei indes die fehlende Einbeziehung von
Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss entsprechend der
weitergehenden Möglichkeiten der 7. EU-Richtlinie, vor allem
im Hinblick auf die mitunter hohe Bedeutung solcher
Zweckgesellschaften in der aktuellen Finanzkrise. Ferner sei
leider - abweichend vom Referentenentwurf - im
Regierungsentwurf auf die gesetzliche Verankerung eines
allgemeinen Grundsatzes der wirtschaftlichen
Betrachtungsweise und die damit verbundene Klarstellung
verzichtet worden.