Stellungnahme des DSR zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts

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26.09.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahme (in englischer Sprache, 112 KB) zum IASB-Standardentwurf zu den Kapiteln 1 und 2 eines verbesserten Rahmenkonzepts, die Aussagen zu einer weiterentwickelten Zielsetzung der Rechnungslegung, den qualitativen Merkmalen von Rechnungslegungsinformationen und Beschränkungen der erforderlichen Informationsbereitstellung enthalten, verabschiedet.

Auch wenn der DSR der Ansicht ist, dass die Erarbeitung eines neuen Rahmenkonzepts ein Projekt von großer Wichtigkeit ist, so meldet er doch Bedenken an, die gerade in der Verfahrensweise der Erarbeitung liegen. Nach Meinung des DSR ist unter anderem folgendes zu bedenken:

Da die vorliegenden Kapitel nur ein Teil des gesamten Rahmenkonzepts sind, wird sich nicht verhindern lassen, dass die Schlussfolgerungen und Entscheidungen noch einmal überprüft werden müssen, wenn die weiteren Teile fertig gestellt sind. Auf jeden Fall sollte nach Abschluss des Projekts das gesamte Rahmenkonzept noch einmal überarbeitet werden, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.

Das Veröffentlichen einzelner Kapitel führt zu einer Vermischung des alten und des neuen Rahmenkonzepts. Das widerspricht der Anforderung, dass das Rahmenkonzept eine stabile Grundlage für die Rechnungslegungsstandards und für die Fälle bilden sollte, zu denen keine Regelungen vorliegen.

Der IASB sollte festlegen, wie mit der derzeitigen Mischung von altem und neuem Rahmenkonzept auf Seiten der Standardsetzer und der Ersteller umzugehen ist, um unbeabsichtigte Inkonsistenzen zu vermeiden. Es bestehe hier ein Konflikt zwischen der zügigen Abarbeitung des Projekts und dem Bedarf an einer stabilen Grundlage für die Bilanzierung. Nach Meinung des DSR sollte daher das neue Rahmenkonzept Grundlage für die Erarbeitung neuer Standards sein, das alte Rahmenkonzept jedoch Grundlage für die Anwendung und Interpretation der bestehenden Standards.

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