EU-Kommission schlägt weitere Vereinfachung bei Verschmelzungen und Spaltungen vor

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26.09.2008

Die Europäische Kommission will mit einem neuen Richtlinienvorschlag den Verwaltungsaufwand bei der Verschmelzung bzw.

Spaltung europäischer Aktiengesellschaften weiter verringern. Der Vorschlag sieht eine Vereinfachung der Anforderungen hinsichtlich der Berichtspflichten und der Veröffentlichung der Verschmelzungs- bzw. Spaltungspläne vor und ergänzt die beiden Maßnahmenpakete, die die Kommission im März 2007 und April 2008 im Rahmen des „beschleunigten Verfahrens‟ vorgelegt hat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: „Mit diesem Vorschlag lösen wir einen weiteren Teil der Versprechen ein, die wir letztes Jahr gegeben haben. Die Richtlinien, die wir ändern wollen, sind rund 30 Jahre alt. Wir wollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen auf ein Minimum beschränken, und müssen deshalb dafür sorgen, dass die Bestimmungen dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Geschäftsabläufen entsprechen.‟

Der aktuelle Vorschlag zielt u. a. darauf ab,

die Berichtspflichten der Gesellschaften bei Verschmelzungen und Spaltungen zu verringern, insbesondere in Fällen, in denen die Aktionäre bestimmte Berichte nicht für erforderlich halten, und bei so genannten „vereinfachten‟ Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften,

eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden, wenn aufgrund anderer EU-Bestimmungen bereits eine Berichtspflicht besteht, und

den Gesellschaften die Möglichkeit zu bieten, bei der Veröffentlichung der Verschmelzungs- oder Spaltungspläne und der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen an die Aktionäre auf das Internet und die elektronische Datenübermittlung zurückzugreifen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der EU-Kommission (101 KB).

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