Leasingarbeitsgruppe von IASB und FASB wird tagen

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26.09.2008

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von IASB und FASB zu Leasingverhältnissen wird am Dienstag, den 7. Oktober 2008 in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut tagen.

Hauptpunkt der Sitzung wird die Erörterung eines Stabentwurfs des Diskussionspapiers zu Leasingverhältnissen sein. In dem Entwurf des Diskussionspapiers, der bisher noch nicht vom IASB oder vom FASB genehmigt wurde, würde die vorläufige Ansicht des Boards ausgedrückt, dass das bisherige Rechnungslegungsmodell für Leasingverhältnisse durch ein neues Modell ersetzt werden soll. Nach dem derzeitigen Modell werden Leasingverhältnisse als Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnisse klassifiziert, wobei ersteres im Wesentlichen als finanzierter Erwerb des geleasten Vermögenswertes bilanziert wird. Nach dem vorgeschlagenen neuen Modell würde der Leasingnehmer als Vermögenswerte und Schulden alle wesentlichen Rechte und Verpflichtungen aus allen Leasingverträgen ansetzen, auch solche Rechte und Verpflichtungen, die aus Leasingverhältnissen entstehen, die derzeit als Mietleasingverhältnisse klassifiziert sind. Ein Leasingnehmer würde also folgendes ansetzen:

einen Vermögenswert, der das Recht darstellt, den Leasinggegenstand für die Dauer des Leasingverhältnisses zu nutzen, und

eine Schuld für die Verpflichtungen, die Leasingzahlungen zu leisten.

Die Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverhältnis würde wegfallen. Die Materialien für Beobachter enthalten einen Entwurf des Diskussionspapier, sie können sie sich hier herunterladen (in englischer Sprache, 930 KB).

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