Hauptpunkt der
Sitzung wird die Erörterung eines Stabentwurfs des
Diskussionspapiers zu Leasingverhältnissen sein. In dem Entwurf des
Diskussionspapiers, der bisher noch nicht vom IASB oder vom FASB
genehmigt wurde, würde die vorläufige Ansicht des Boards
ausgedrückt, dass das bisherige Rechnungslegungsmodell für
Leasingverhältnisse durch ein neues Modell ersetzt werden soll.
Nach dem derzeitigen Modell werden Leasingverhältnisse als
Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnisse klassifiziert, wobei
ersteres im Wesentlichen als finanzierter Erwerb des geleasten
Vermögenswertes bilanziert wird. Nach dem vorgeschlagenen neuen
Modell würde der Leasingnehmer als Vermögenswerte und Schulden alle
wesentlichen Rechte und Verpflichtungen aus allen Leasingverträgen
ansetzen, auch solche Rechte und Verpflichtungen, die aus
Leasingverhältnissen entstehen, die derzeit als
Mietleasingverhältnisse klassifiziert sind. Ein Leasingnehmer würde
also folgendes ansetzen:
| einen Vermögenswert, der das Recht darstellt, den
Leasinggegenstand für die Dauer des Leasingverhältnisses zu
nutzen, und
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| eine Schuld für die Verpflichtungen, die Leasingzahlungen zu
leisten.
|
Die Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverhältnis
würde wegfallen. Die Materialien für Beobachter enthalten einen Entwurf
des Diskussionspapier, sie können sie sich
hier herunterladen (in englischer Sprache, 930 KB).