IASB schlägt Änderung an der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs vor

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25.09.2008

Der IASB hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche herausgegeben.

Die Vorschläge sehen eine Änderung der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs vor und fordern zusätzliche Angaben über Teile eines Unternehmens, von dem es sich getrennt hat oder das zur Veräußerung gehalten wird. Die Vorschläge sind das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von IASB und dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board zur Entwicklung einer gemeinsamen Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs und Forderung nach einheitlichen Angaben über diese. Der FASB veröffentlicht zeitgleich Vorschläge zur Änderung seiner Standards. Hier können Sie die Pressemitteilung herunterladen (in englischer Sprache, 35 KB). Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 23. Januar 2009 ab. Der Entwurf kann kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 368 KB).

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