Heads Up-Newsletter zu Kreditderivaten und Finanzgarantien

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19.09.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter verfasst (in englischer Sprache, 106 KB), in dem die kürzlich vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB veröffentliche Stabposition FAS 133-1 and FIN 45-4, mit der die Angabeerfordernisse für Verkäufer von Kreditderivaten und Finanzgarantien ergänzt und verbessert werden, erörtert wird.

Die neuen Angaben müssen für Berichtsperioden geleistet werden (Jahresberichte und Zwischenberichte), die nach dem 15. November 2008 enden.

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