CEBS-Ratschläge für die EU-Kommission zum Liquiditätsrisikomanagement

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19.09.2008

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat der Europäischen Kommission den zweiten Teil seiner Ratschläge zum Liquiditätsrisikomanagement übergeben.

Der übergebene Bericht besteht aus einer Analyse von bestimmten Sachverhalten, die von der EU-Kommission angegeben wurden, sowie aus Herausforderungen, die derzeit im Europäischen Wirtschaftsraum nicht adressiert werden. Darüber hinaus sind 30 konkrete Empfehlungen enthalten:

Die 30 Empfehlungen des CEBS zum Liquiditätsrisikomanagement sind prinzipienbasiert und folgen einem übergeordneten Prinzip der Angemessenheit.

Die ersten 18 Empfehlungen betreffen Kreditinstitute und Investmentunternehmen in der Europäischen Union und sollen sicherstellen, dass ein angemessenes Liquiditätsrisikomanagement sowohl in normalen als auch in unruhigen Zeiten eingerichtet ist. Insbesondere sollte das Management auf einer Streuung der Finanzierungsquellen, auf einer angemessenen Liquiditätsreserve, robusten Stresstests und regelmäßig geprüften Notfallfinanzierungsplänen aufbauen.

Die letzten 12 Empfehlungen des CEBS gelten der Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikos. Die Aufsichtsbehörden sollten erwägen, ob ihre Anforderungen durch interne Methodologien ergänzt oder ersetzt werden könnten, die von Institutionen auf Grundlage einer gründlichen vorherigen Prüfung der Aufsichtssituation entwickelt werden würden. Eine verbesserte Koordination der Aufsichtsgremien sollte angestrebt werden; dies geschieht am besten durch eine aktive Einbindung von Ausschüssen oder durch das Delegieren von Aufgaben.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Ratschläge des CEBS zum Liquiditätsrisikomanagement (568 KB)

CEBS-Presseerklärung

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