Der übergebene
Bericht besteht aus einer Analyse von bestimmten
Sachverhalten, die von der EU-Kommission angegeben wurden,
sowie aus Herausforderungen, die derzeit im Europäischen
Wirtschaftsraum nicht adressiert werden. Darüber hinaus sind
30 konkrete Empfehlungen enthalten:
| Die 30 Empfehlungen des CEBS zum
Liquiditätsrisikomanagement sind prinzipienbasiert und
folgen einem übergeordneten Prinzip der Angemessenheit.
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| Die ersten 18 Empfehlungen betreffen Kreditinstitute
und Investmentunternehmen in der Europäischen Union und
sollen sicherstellen, dass ein angemessenes
Liquiditätsrisikomanagement sowohl in normalen als auch
in unruhigen Zeiten eingerichtet ist. Insbesondere
sollte das Management auf einer Streuung der
Finanzierungsquellen, auf einer angemessenen
Liquiditätsreserve, robusten Stresstests und regelmäßig
geprüften Notfallfinanzierungsplänen aufbauen.
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| Die letzten 12 Empfehlungen des CEBS gelten der Beaufsichtigung des Liquiditätsrisikos.
Die Aufsichtsbehörden sollten erwägen, ob ihre
Anforderungen durch interne Methodologien ergänzt oder
ersetzt werden könnten, die von Institutionen auf Grundlage einer gründlichen vorherigen Prüfung der Aufsichtssituation
entwickelt werden würden. Eine verbesserte Koordination
der Aufsichtsgremien sollte angestrebt werden; dies
geschieht am besten durch eine aktive Einbindung von
Ausschüssen oder durch das Delegieren von Aufgaben.
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Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur
Verfügung: