Schreiben der SEC zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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18.09.2008

Am 28. März 2008 hatte die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ein Schreiben an bestimmte Finanzinstitute gesendet, das die Erwägung weiterer Angaben im Lagebericht bezüglich des beizulegenden Zeitwerts bei Einreichung der nächsten 10-Q-Formulare betraf.

Obwohl das Schreiben nur an Finanzinstitute geschickt wurde, hatte der Stab der SEC verlauten lassen, dass es für alle Arten von Unternehmen anwendbar sein könnte. Unsere US-amerikanischen Kollegen hatten seinerzeit einen englischsprachigen Deloitte Financial Reporting Alert (57 KB) veröffentlicht, in dem das Schreiben erörtert wird. Am 16. September 2008 hat die SEC einen Nachtrag zu dem Schreiben veröffentlicht (Addendum to the 28 March 2008 Letter, 49 KB), in dem weitere Angaben in Bezug auf beizulegende Zeitwerte erläutert werden, die Unternehmen bei Erstellung ihrer Lageberichte in Erwägung ziehen können wollen. Diese weiteren Angaben haben sich aus Prüfungen der SEC ergeben und aus den Gesprächen am Runden Tisch, die während des Sommers abgehalten wurden.

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