Aufgrund der Kürze der Kommentierungsfrist war die
Stellungnahme von EFRAG keiner öffentlichen Konsultation
unterzogen worden. EFRAG unterstützt im Wesentlichen die
Aussagen der Verlautbarung, meldet jedoch Bedenken
hinsichtlich der Stoßrichtung des Papiers an. CESR sieht die
Verlautbarung als Anwendungshilfe in Bezug auf IFRS für
Ersteller und Prüfer; EFRAG verweist darauf, dass die
Verlautbarung in eine Eingabe an den IASB umgewandelt werden
sollte, da es dem IASB als Standardsetzer als erstem
zukomme, auf Bilanzierungsfragen zu reagieren, die sich aus
der Finanzmarktkrise ergeben haben.
CESR erörtert in der
Verlautbarung die vier folgenden Fragen, die im Zusammenhang
mit den Finanzmarktunruhen besondere Aufmerksamkeit gefunden
haben:
| Wie ist für Zwecke von IAS 39 zu bestimmen, ob ein
Markt aktiv oder inaktiv ist?
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| Welche Quotierungen werden (wenn überhaupt) in IAS 39
zur Bewertung von Instrumenten vorgeschrieben, die in
relativ inaktiven Märkten gehandelt werden?
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| Welche Variablen sind zu verwenden, wenn kein
aktiver Markt besteht und der beizulegende Zeitwert
eines Finanzinstruments, das „von der Finanzmarktkrise
betroffen ist‟, mit Hilfe eines Bewertungsmodells zu
bestimmen ist?
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| Welche Informationen müssen angegeben werden, damit
Adressaten die Auswirkungen bestimmter Transaktionen und
anderer Ereignisse und Bedingungen in solchen Zeiten
verstehen können?
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