EFRAG-Stellungnahme zur CESR-Verlautbarung zu inaktiven Märkten

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18.09.2008

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme (in englischer Sprache, 119 KB) zum Entwurf einer Verlautbarung des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und damit verbundenen Angaben zu Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten eingereicht.

Aufgrund der Kürze der Kommentierungsfrist war die Stellungnahme von EFRAG keiner öffentlichen Konsultation unterzogen worden. EFRAG unterstützt im Wesentlichen die Aussagen der Verlautbarung, meldet jedoch Bedenken hinsichtlich der Stoßrichtung des Papiers an. CESR sieht die Verlautbarung als Anwendungshilfe in Bezug auf IFRS für Ersteller und Prüfer; EFRAG verweist darauf, dass die Verlautbarung in eine Eingabe an den IASB umgewandelt werden sollte, da es dem IASB als Standardsetzer als erstem zukomme, auf Bilanzierungsfragen zu reagieren, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben haben.

CESR erörtert in der Verlautbarung die vier folgenden Fragen, die im Zusammenhang mit den Finanzmarktunruhen besondere Aufmerksamkeit gefunden haben:

Wie ist für Zwecke von IAS 39 zu bestimmen, ob ein Markt aktiv oder inaktiv ist?

Welche Quotierungen werden (wenn überhaupt) in IAS 39 zur Bewertung von Instrumenten vorgeschrieben, die in relativ inaktiven Märkten gehandelt werden?

Welche Variablen sind zu verwenden, wenn kein aktiver Markt besteht und der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments, das „von der Finanzmarktkrise betroffen ist‟, mit Hilfe eines Bewertungsmodells zu bestimmen ist?

Welche Informationen müssen angegeben werden, damit Adressaten die Auswirkungen bestimmter Transaktionen und anderer Ereignisse und Bedingungen in solchen Zeiten verstehen können?

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