Qualitätssicherung in kleinen und mittelgroßen Prüfungsgesellschaften

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12.09.2008

Die schweizerische Treuhand-Kammer und schweizerische Treuhänder-Verband haben eine Anleitung erarbeitet, die eine Umsetzung der in PS 220 Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung beschriebenen Anforderungen in kleinen und mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften darstellt.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Zulassung als Revisionsexperte im Rahmen der ordentlichen Revision haben grundsätzlich die Schweizer Prüfungsstandards (PS) anzuwenden. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Zulassung als Revisor, die im Rahmen der eingeschränkten Revision tätig sind, sind die PS hingegen nicht anwendbar. Die vorliegende Anleitung schließt diese Lücke und ist somit zunächst anwendbar für zugelassene Revisoren im Rahmen der eingeschränkten Revision. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Zulassung als Revisionsexperte und für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen hingegen ist die Anleitung nicht geeignet. Die Anleitung ist für Mitglieder der Treuhand-Kammer ab dem 1. Oktober 2008 verbindlich anwendbar; ihre Einhaltung kann im Rahmen der Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen überprüft werden.

Pressemitteilung der Treuhand-Kammer

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgroßen Revisionsunternehmen (91 KB)

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