Webcast des FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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10.09.2008

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, den internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standard, IPSAS) Nr. 5 Fremdkapitalkosten zu ändern.

Wenn der Vorschlag übernommen wird, wird künftig in IPSAS 5 vorgeschrieben, dass alle Unternehmen des öffentlichen Sektors mit einer Ausnahme alle Fremdkapitalkosten als Aufwand erfassen müssen. Es würde nur das Wahlrecht bestehen, Fremdkapitalkosten in Bezug auf Mittel zu aktivieren, die speziell für den Erwerb, die Konstruktion oder das Produzieren eines qualifizierten Vermögenswertes stehen. Der IPSASB erkennt an, dass dies ein Abweichen von IAS 23 (2007) Fremdkapitalkosten darstellt, in dem die Aktivierung sowohl der speziellen als auch der allgemeinen Fremdkapitalkosten in Bezug auf einen qualifizierten Vermögenswert ab 2009 vorgeschrieben wird. Die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB enthält eine Verknüpfung zum Herunterladen des Entwurfs. Die Kommentierungsfrist endet am 7. Januar 2009.

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