IFRIC
entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Dies
geschah hauptsächlich aus dem Grund, dass es keine bedeutenden Abweichungen in der Praxis zu geben scheint.
Diese vorläufige Agendaentscheidung war in der
Novemberausgabe des IFRIC Update zur Kommentierung
gestellt worden. Deloitte hat eine
Stellungnahme eingereicht (in englischer Sprache, 122 KB), in der wir auf
einige Fälle hinweisen, in denen regulierte Vermögenswerte und Schulden unter IFRS angesetzt worden sind.
In dem Brief wird auch festgehalten, dass in verschiedenen Rechtkreisen, in denen demnächst die IFRS eingeführt
werden (einschließlich Vereinigte Staaten, Kanada, Brasilien), in den nationalen Rechnungslegungsvorschriften der
Ansatz von regulierten Vermögenswerten und Schulden
gefordert (oder gestattet) wird. Wir weisen in unserem Brief
darauf hin, dass in einigen dieser Rechtskreise die Meinung
herrscht, dass der Ansatz solcher Vermögenswerte und
Schulden mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept der IFRS
vereinbar ist.
Deshalb bitten wir IFRIC, den IASB zu ermutigen, dieses Projekt auf seine Agenda zu nehmen und Leitlinien
herauszugeben, um sicherzustellen, dass die IFRS angemessen interpretiert und weltweit einheitlich angewendet
werden. Für die Entwicklung der Leitlinien schlagen wir vor, dass der IASB eine gründliche Untersuchung
der verschiedenen aufsichtsrechtlichen Systeme in den einzelnen Rechtskreisen durchführt, um sicherzustellen,
dass die Leitlinien die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Systeme sachgerecht einfangen.
|
Der Sachverhalt befindet sich zwecks einer möglichen Agendaentscheidung auf der
Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Dezember 2008.