2008

Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise in Tokio

16.12.2008

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächsrunden anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen.

Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Tokio am 3. Dezember 2008, die Beobachter von Deloitte erstellt haben wieder. Umfassende Informationen zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur weltweiten Finanzmarktkrise
Büroräume des ASBJ, Tokio – 3. Dezember 2008

IASB und FASB beschlossen ihre gemeinsamen Gesprächsrunden zu Rechnungslegungssachverhalten, die im Zuge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten sind, mit zwei Gesprächsrunden, die in den Büroräumen des japanischen Standardsetzers (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) am Nachmittag des 3. Dezembers 2008 abgehalten wurden. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.

Die Gesprächsrunde in Tokio bestand aus zwei zweistündigen Sitzungsteilen. IASB-Boardmitglied John Smith leitete beide Sitzungen. Wie bei den anderen Sitzungen wurde festgehalten, dass alle weiteren Schritte in Antwort auf Aufrufe von Adressaten gemeinsam von IASB und FASB erwogen und ihrem Standardsetzungsprozess folgen würden. Folglich wurden bei diesen Gesprächsrunden keine Entscheidungen getroffen.

Der Vorsitzende des ASBJ, Ikuo Nishikawa, begrüßte Teilnehmer und Beobachter beider Sitzungen. Bei der zweiten Sitzung machte der Dr. Takafumi Sato, Kommissar der japanischen Finanzmarktaufsicht, einleitende Bemerkungen, die auch deutliche Unterstützung für globale, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards und für die Harmonisierung zwischen IASB und FASB beinhalteten. Er unterstützte die jüngsten Aufforderungen, die Standards zu aufzuweichen, nicht und deutete eine Erwartung an, dass Bilanzierungsstandards zu einer getreuen und genauen Berichterstattung über die Vermögenslage von Emittenten und umgehender Erfassung von Verlusten führten. Er machte überaus deutlich, dass der Standardsetzungsprozess befolgt werden müsse und schloss damit, dass Standardsetzer am besten geeignet seien, Lösungen herbeizuführen. Diese Ansichten wurden von vielen Teilnehmern geteilt und wiederholt.

Smith deutete an, dass die Zielsetzung der Gesprächsrunde darin bestünde, von Teilnehmern jene Sachverhalte zu erfahren, die im Gefolge der globalen Finanzmarktkrise aufgetreten seien, unabhängig davon, ob es sich um Konvergenzsachverhalte, um eilbedürftige "Reparaturen" oder um Sachverhalten handele, die im Rahmen eines längerfristigen Projekts behandelt werden können. Er stellte fest, dass die Sachverhalte, die von den Teilnehmern in ihren schriftlichen Eingaben aufgeworfen wurden, denen sehr ähnlich seien, die bei den Gesprächsrunden in Großbritannien und den USA aufgekommen seien, dass er die klare Botschaft erhalten habe, wonach der Standardsetzungsprozess eingehalten werden müsse und es folglich unwahrscheinlich sei, dass es vor dem 31. Dezember 2008 Änderungen an den IFRS geben würde.

Thema 1 – Wertminderungssachverhalte

Die wichtigsten Diskussionspunkte rund um die Auslöser (welche und wann) und die Bemessung von Wertminderungen beinhalteten:

die Schwierigkeit bei der Feststellung, wann 'bedeutend oder anhaltend' vorlägen, wobei einige vorschlugen, dass der Test eine "Und"- statt einer "Oder"-Verknüpfung haben sollte, dass der Test auf vorübergehende Wertminderungen nach US-GAAP eingeführt werden sollte und dass Unternehmen ihre Bilanzierungsmethoden für die Beurteilung von 'bedeutend' und 'anhaltend' angeben sollten.

Vorschläge, dass der Auslöser von als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierte schuldrechtliche Instrumente bonitäts- und nicht einfach marktbezogen sein sollte, wobei die bonitätsbezogenen Verluste erfolgswirksam und die restlichen erfolgsneutral erfasst werden sollten.

die Schwierigkeit bei der Feststellung den auslösenden Zeitpunkt für die generelle Umkehrung von Wertberichtigungen, wobei Vorschläge unterbreitet wurden, wonach eine erfolgswirksame Wertaufholung bei als "zur Veräußerung verfügbar" klassifizierten Beteiligungsinstrumenten zulässig sein sollte, u.U. mit einem Auslösertest, der jenem für Wertminderungen gleicht. Einige gaben zu Protokoll, dass die Unfähigkeit, Wertminderungen umzukehren zu einem Widerwillen oder einer Verschiebung führten, Wertminderungen zu erfassen.

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie brachte die Idee auf, das Wahlrecht zum Recycling abzuschaffen (d.h. alle AFS-Wertpapiere als zu Handelszwecken gehalten zu behandeln), da dies viele der Probleme im Zusammenhang mit Wertminderungen lösen würde, weil alle Bewertungen erfolgswirksam erfasst würden. Dieser Vorschlag erhielt nicht viel Unterstützung, obgleich ein IOSCO-Mitglied feststellte, dass IOSCO- Mitglieder bei diesem Thema geteilter Ansicht seien

Es bestand kein erkennbarer Hunger auf Seiten der Teilnehmer, auf diesem Gebiet eine schnelle Reparatur vor dem 31. Dezember 2008 durchzuführen, wobei allgemeine Übereinkunft dahingehend bestand, dass jedwede Überprüfung umfassend und langfristig erfolgen solle, obgleich es einige Unterstützung für eine kurzfristige Überprüfung der Wertminderungs- und Bewertungsvorschriften für AFS-Wertpapiere – verbunden mit einem kürzeren als dem sonst üblichen Standardsetzungsprozess – gab.

Thema 2 – Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die meisten Teilnehmer waren der Ansicht, dass die vom beratenden Expertenpanel herausgegebenen Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten nützlich seien, wobei einige die Ansicht vertraten, dass weitergehende Leitlinien rund um die Verwendung des Abzinsungsfaktors erforderlich seien. Andere stellten die Schwierigkeiten heraus, denen Wirtschaftsprüfer bei der Einholung hinreichender sachgerechter Nachweise zur Unterlegung von Bewertungen in illiquiden oder inaktiven Märkten ausgesetzt seien.

Einige Teilnehmer nahmen Stellung derart, dass Nutzer missverstünden, was mit beizulegendem Zeitwert gemeint sei, und schlugen vor, dass der IASB nach Wegen suchen solle, Nutzer über den beizulegenden Zeitwert warum er Verwendung in der Rechnungslegung findet, aufzuklären.

Hinsichtlich Angaben vertraten einige eine Notwendigkeit für weitergehende Leitlinien hinsichtlich der Frage, wann welche Informationen angegeben werden sollten, wobei unterschiedliche Meinungen vertreten wurden in Bezug darauf, ob der IASB oder Branchengruppen am besten geeignet seien, veranschaulichende Angaben zu erstellen. Einige Teilnehmer drückten ihre Bedenken mit den immer weiter ansteigenden Angabeanforderungen aus, die dazu führten, dass die Abschlüsse immer weniger verständlich würden.

Thema 3 – Sonstige Sachverhalte

CDOs. Keine große Unterstützung dafür, dass hier irgendetwas getan werden solle.

Absicherungen. Große Unterstützung für eine vollständige Überprüfung und Überdenkung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, verbunden mit dem Wunsch nach Vereinfachung der Regeln. Man konzedierte, dass jedwede Überprüfung umfassend sein müsse, sie müsste hohe Priorität besitzen, könne möglicherweise nicht kurzfristig angegangen werden und müsste u.U. in eine Überprüfung der Klassifizierungsvorschriften eingebettet sein (sihe nachstehend).

Vereinfachung der Klassifizierungsregeln. Hier gab es einige Unterstützung für die Zulassung einer Umdesignation aus der Fair-Value-Option heraus, bspw. wenn sich die Bedingungen seit der ursprünglichen Designation verändert hätten. Allerdings war man sich uneinig in der Frage, welche Kriterien bei solch einer Umklassifizierung anzuwenden sein sollten. Breite Übereinstimmung bestand dahingehen, dass dieses Themengebiet überprüft werden solle und ein langfristig Projekt sei.

Prozyklizität. Smith stellte fest, dass Bilanzierungsstandards dem Markt Informationen vermitteln sollten, gleich ob gut oder schlecht. Es gab breite Zustimmung für diese Sichtweise, allerdings wurde der IASB dazu aufgefordert, seinen Ansatz in Bezug auf die Vornahme von Wertberichtigungen zu überprüfen, der auf einem Modell eingetretener Verluste basiere, während viele Regulatoren die Anwendung eines Modells erwarteter Verluste für aufsichtsrechtliche Zwecke verlangten. Der IASB deutete an, dass man gern ein besseres Verständnis über das Modell der erwarteten Verluste erlangen würde, das von einigen als dynamische Rückstellungsbildung bezeichnet wird.

Zukünftige Sachverhalte. Teilnehmer ermunterten den IASB, den folgenden Themen angemessene Beachtung zu schenken: Hyperinflation, Fremdwährungsumrechnung und der Definition eines aktiven Marktes.

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Sitzungen des DSR werden öffentlich

16.12.2008

Beginnend mit seiner 127. Sitzung am 5. und 6. Januar 2009 wird der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) seine Sitzungen unter Herstellung der Öffentlichkeit abhalten.

Für alle Interessenten der Rechnungslegung besteht dann die Möglichkeit, direkt vor Ort in Berlin oder per Live-Audio-Übertragung die Diskussionen der DSR-Sitzungen zu verfolgen. Damit will der DSR seine Meinungsbildung und seine Entscheidungen zu aktuellen Fragen der Rechnungslegung transparenter machen. Zu den Sitzungen werden im Vorfeld Sitzungsunterlagen bereitgestellt. Weitere Informationen, u.a. die Agenda und Links für die Anmeldung, finden Sie hier.

DSR zu weiteren Schritten des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise

15.12.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise des IASB als Reaktion auf die Finanzmarktkrise an den IASB übermittelt.

Der DSR schlägt vor, dass der IASB noch vor dem Jahresende bekannt gibt, welche weiteren Schritte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise geplant sind. Dabei sollten die entsprechenden Problemkreise genannt und klar zum Ausdruck gebracht werden, in welcher Form und in welchem Zeitrahmen diese adressiert werden sollen. Ebenso sollte klargestellt werden, ob noch Änderungen mit Wirkung auf Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2008 enden, vorgesehen sind. Die Stellungnahme steht zum Herunterladen auf der Seite des DRSC bereit (in englischer Sprache, 41 KB).

IASC-Stiftung ernennt neuen Treuhänder

15.12.2008

Die IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) hat Scott Evans als Treuhänder der IASCF zum 1. Januar 2009 ernannt.

Evans ist Executive Vice President, Asset Management und Chief Executive Officer der TIAA-CREF Investment Management LLC in den Vereinigten Staaten. Er ersetzt David Shedlarz, der zum Ende seiner Amtszeit aus der IASCF ausscheidet.

AFRAC-Stellungnahme finalisiert

15.12.2008

Das AFRAC hat seine am 28. November 2008 im Entwurf vorgestellte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen finalisiert.

In der Stellungnahme (67 KB) werden die folgenden vier ausgewählten Fragen beantwortet:

  • Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
  • Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsenkurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?

IDW zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 7

15.12.2008

In einem Schreiben an den IASB vom 11. Dezember 2008 (in englischer Sprache, 77 KB) nimmt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung zum Entwurf "Improving Disclosures about Financial Instruments - Proposed Amendments to IFRS 7".

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise enthält dieser Entwurf Vorschläge zu Änderungen der Angaben zur Fair Value-Bewertung und zum Liquiditätsrisiko von Finanzinstrumenten. Das IDW meldet einige Bedenken bezüglich der inneren Konsistenz der IFRS sowie eine gewisse Skepsis hinsichtlich einer voreiligen Akzeptanz von US-GAAP-Schlüssen an.

HFA zu Rückstellungen für Altersteilzeit

15.12.2008

In seiner 214. Sitzung erörterte der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die bilanziellen Konsequenzen des Tarifvertrags zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) gemäß der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3).

Näheres dazu finden Sie in der Berichterstattung über die Ergebnisse der Diskussion (13 KB).

EU-Kommission erkennt GAAP bestimmter Drittländer als gleichwertig an

15.12.2008

EU-Binnenmarktkommissar McCreevy hat begrüßt, dass die Europäische Kommission die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) bestimmter Drittländer ab Januar nächsten Jahres als gleichwertig mit den IFRS anerkennen will.

Der Rat, das Parlament und die im Europäischen Wertpapierausschuss vertretenen Mitgliedstaaten hatten sich bereits im vergangenen Monat für eine solche Anerkennung ausgesprochen. Nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen, die sich auf die Prospekt- und die Transparenzrichtlinie stützen, sollen die GAAP der USA, Japans, Chinas, Kanadas, Südkoreas und Indiens als gleichwertig mit den von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) angesehen werden. Bei einigen dieser Länder (China, Kanada, Südkorea, Indien) wird die Kommission spätestens 2011 eine Überprüfung vornehmen. Ferner wird sie regelmäßig den Stand der Gleichwertigkeit überwachen und den Mitgliedstaaten und dem Parlament erforderlichenfalls darüber Bericht erstatten. Die beschlossenen Maßnahmen geben ausländischen Gesellschaften, die an EU-Märkten notiert sind, die Möglichkeit, auch weiterhin Abschlüsse vorzulegen, die nach den genannten GAAP erstellt sind (die Übergangsbestimmungen, wonach diese GAAP in der EU verwendet werden durften, wären ansonsten Ende 2008 ausgelaufen).

IFRS-Checkliste der Ausweis- und Angabevorschriften 2008

15.12.2008

Unsere internationalen Kollegen haben jetzt auch die pdf-Version der englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2008 endenden Geschäftsjahre erstellt(1.176 KB).

Wir hatten Ihnen früher schon die Wordversion der IFRS Presentation and Disclosure Checklist for 2008(ZIP-Datei der Word-Fassung, 502 KB) zur Verfügung gestellt. Die Checklist ist so formatiert, dass die Prüfung des Abschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Ausweis- und Angabeposten zu vermerken. Alle Dokumente werden auf einer separaten Seite der Kollegen dauerhaft vorgehalten: Model Financial Statements Page.

Zwei neue IAS Plus-Newsletter in chinesischer Sprache

15.12.2008

Unsere chinesischen kollegen haben zwei Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters in chinesischer Sprache herausgegeben.

Die entsprechenden Verknüpfungen finden Sie unten. Die Newsletter sind Übersetzungen der englischen Originale, die sie hier finden.

Mehr Informationen in chinesischer Sprache finden Sie auf unserer chinesischen Partnerseite CAS Plus.

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