April

Berichterstattung für Anleger und Aufsichtsregelungen sollte man nicht verwechseln

02.04.2009

Die Europäische Kontaktgruppe (European Contact Group, ECG) – ein europäisches Forum von Stellvertretern der sechs größten internationalen Prüfungsnetzwerke (einschließlich Deloitte) – hat ein Schreiben an Charlie McCreevy, den europäischen Binnenmarktkommissar, verfasst (in englischer Sprache, 57 KB), in dem es um 'dynamische Risikovorsorge' und die Bestimmung angemessener Vorsorge durch Banken für Kreditverluste geht.

In dem ECG-Schreiben werden verschiedene Vorschläge zur dynamischen Risikovorsorge vorgestellt und in zwei Kategorien unterteilt:
  • Verbesserungen oder Änderungen am Modell der eingetretenen Verluste, das derzeit in den IFRS verwendet wird und
  • Einführung eines Pufferfonds, um Wirtschaftszyklen entgegenzutreten.
Im Hinblick auf die erste Art unterstützt die ECG die aktuellen Projekte des IASB und des FASB, die der Verbesserung der Erfassung von Wertminderungen bei Schuld- und Eigenkapitaltiteln gelten einschließlich einer möglichen Ersetzung des Modells der eingetretenen Verluste durch ein Modell der erwarteten Verluste. Aber die ECG unterstützt keine Vorschläge, nach denen die Finanzberichterstattung bewusst exzessiv konservativ gestaltet werden soll. Das könnte die Möglichkeit von Abschlüssen einschränken, ein den Tatsachen entsprechendes Bild der finanziellen Leistung der Periode zu liefern.

Hinsichtlich der Ansätze über einen Pufferfonds hält die ECG fest, dass dies zwar etwas sein könnte, das Bankaufsichten für aufsichtsrechtliche Regelungen in Betracht ziehen können wollten, dies in Rechnungslegungsstandards aufnehmen zu wollen, sei jedoch völlig unangemessen. "Die Anwendung einer Mischung von Rechnungslegungs- und aufsichtsrechtlichen Zwecken wird die Transparenz, die Einheitlichkeit und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zum Schaden der Anwender beeinträchtigen."

Am 25. März 2009 hat der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) eine Verlautbarung mit gleicher Botschaft veröffentlicht.

Zwei Stellungnahmen von EFRAG

02.04.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu zwei Stellungnahmen abgeschlossen und diese bei den entsprechenden Gremien eingereicht.

Die die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zu zwei Stellungnahmen abgeschlossen und diese bei den entsprechenden Gremien eingereicht:

Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 24 (in englischer Sprache, 125 KB)

Stellungnahme gegenüber der IASCF hinsichtlich des zweiten Teils der Überarbeitung der Satzung (in englischer Sprache, 74 KB)

Praxiseinsichten in den Übergang auf IFRS

02.04.2009

In einem Artikel der Ausgabe April 2009 der Zeitschrift Financial Executive werden die Ansichten von zwei Verantwortlichen großer Unternehmen (Deutsche Telekom und National Grid) dargestellt, die in ihrem Unternehmen jeweils für den Übergang auf IFRS verantwortlich waren.

Beide betonen die Notwendigkeit einer stabilen Plattform von Rechnungslegungsstandards, bevor man einen IFRS-Übergang angeht. In dem Artikel werden die Schritte nachgezeichnet, die jedes Unternehmen vollzog, sowie die inneren Veränderungen – sowohl praktisch als auch gedanklich –, die notwendig waren. Alle Rechte liegen bei Financial Executives International; die Zurverfügungstellung auf IAS PLUS erfolgt mit freundlicher Genehmigung. Sie können den englischsprachigen Artikel IFRS in drei Jahren möglich... mit einer stabilen Plattform kostenfrei herunterladen (73 KB).

Antwort von Deloitte zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung

02.04.2009

Deloitte Touche Tohmatsu hat ein Schreiben auf die Einladung zur Stellungnahme der IASCF-Stiftung zum Thema Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung: Identifizierung von Sachverhalten für den zweiten Teil der Überarbeitung eingereicht (in englischer Sprache, 165 KB).

Unter den im Schreiben vorgeschlagenen Sachverhalten finden sich die folgenden:

Vorschläge von Deloitte für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung

'Prinzipienbasierte' Standards. In der Satzung sollte vorgeschrieben werden, dass "der IASB Rechnungslegungsstandards entwickeln sollte, die auf 'klaren Prinzipien' basieren. Wir würden die Verwendung des Ausdrucks 'klaren Prinzipien' in der Satzung dem Ausdruck 'prinzipienbasiert' vorziehen, bei dem keine Einigkeit über die Bedeutung herrscht".

Konsultationsprozess des IASB.Der IASB sollte sein Handbuch zum Konsultationsprozess ergänzen, um folgendes vom IASB zu fordern:

Anwender sollten eine Möglichkeit haben, Stellung zur Agenda des IASB und zu den entsprechenden Prioritäten zu nehmen.

Vorläufige Sichtweisen, die in Diskussionspapieren dargestellt werden, sollten grundlegend neu erörtert werden, wenn es wesentlichen, wenn auch unkoordinierten Widerstand dagegen gibt.

Bevor man sich auf bestimmten einen Ansatz festlegt, sollte man eine vorläufige Einschätzung der Umsetzbarkeit und der Kosten- und Nutzen- Auswirkungen vornehmen.

Es sollten Feldversuche durchgeführt werden, wenn mit einem Vorschlag bestehende Praxis in vorher ungeprüfter Weise geändert wird.

Beschleunigte Änderungen an Standards. Wir unterstützen die Einrichtung eines eigenen 'beschleunigten' Verfahrens zur Änderung der IFRS nicht.

Standards für gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors. Die Hauptfunktion des IASB ist im Moment, Rechnungslegungsstandards für den privaten Sektor zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabenzuweisung angemessen ist und derzeit nicht geändert werden sollte. Der IPSASB sollte ermutigt werden, weiterhin Standards für den öffentlichen Sektor zu entwickeln, die auf den IFRS basieren. Im Laufe der Zeit, aber nicht als gegenwärtige Priorität, sollte sich der IASB Fragen der Bilanzierung von gemeinnützigen Unternehmen widmen.

Zusammenarbeit. Die Satzung sollte nicht dahingehend geändert werden, dass der IASB ermutigt oder verpflichtet wird, mit bestimmten Organisationen zusammenzuarbeiten. In der Satzung ist eine solche Möglichkeit zur Zusammenarbeit bereits festgeschrieben, und der IASB hat dies auch bereits recht erfolgreich mit verschiedenen Organisationen praktiziert.

Überwachungsgremium. Die Satzung sollte dahingehend geändert werden, dass verschiedene Prinzipien, die im Arbeitsabkommen zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium festgeschrieben sind, aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Prinzip, dass das Arbeitsabkommen weder die Bedingungen der Beziehungen zwischen den Treuhändern und dem IASB noch die Verantwortlichkeiten der Treuhänder wie in der Satzung festgeschrieben ändert.

Standardbeirat. Die Treuhänder entwickeln Kriterien, anhand derer sie einschätzen können, wie effizient der IASB mit dem Standardbeirat zusammenarbeitet und dessen Ratschläge befolgt.

Finanzierung. Wir sind der festen Überzeugung, dass diejenigen, die die 'Arbeiten' des IASCF nutzen (IFRS und damit in Verbindung stehende Dokumente), den Großteil der Finanzierung der Standardsetzungsaktivitäten der IASCF tragen sollten. Wir sind der Meinung, dass dies am besten in die Hände der lokalen Finanzmarktaufsichten gelegt wird, die wiederum dafür verantwortlich sein sollten, dass Geld von ihren Marktteilnehmern einzutreiben. Dies sollte Ersteller einschließen aber nicht auf diese beschränkt sein.

Offenheit der IASCF. 'Viel von der Kritik, die der IASCF und den Treuhändern im Besonderen gilt, stammt aus einem Mangel an Transparenz und des Verständnisses dessen, was getan wird und wie es getan wird. Wir ermutigen die Treuhänder, ein Dokument zu erstellen, dass die Handlungsabläufe und die Ausübung der Aufsichtsfunktionen erläutert.'

IASCF-Vorsitzender. Wir sprechen uns für die Ernennung eines geschäftsführenden Vorsitzenden der IASCF aus, der weder Mitglied des IASB noch Mitglied des Stabs von IASB oder IFRIC ist.

Weitere Informationen zur Überarbeitung der Satzung finden Sie hier.

Beispielabschluss 2009 von Deloitte Australien

01.04.2009

Unsere australischen Kollegen haben ihren Beispielabschluss für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2009 enden, veröffentlicht.

Die australischen Rechnungslegungsstandards sind mit den IFRS identisch. Die Hauptunterschiede im Vergleich zu 2008, die in dieser Publikation dargestellt werden, sind die folgenden:

Änderungen an den Corporate-Governance-Prinzipien und -Empfehlungen der australischen Wertpapierbörse (Australian Stock Exchange, ASX)

AASB 8 Geschäftssegmente (vorzeitige Einführung) (identisch mit IFRS 8)

Interpretation 13 Kundenbindungsprogramme

Bei Veröffentlichung des neuen Beispielberichts hießt es von Seiten Deloitte Australien:

Unser Ziel bei der Veröffentlichung dieser Publikation ist es, Sie zu ermutigen, strenger bei Ihren Angaben in Ihrem Abschluss zu sein. Unter den derzeitigen Marktbedingungen werden die Anwender mehr Informationen zur Annahme der Unternehmensfortführung und zur Liquidität suchen. Es kann an der Zeit sein, gegenwärtige Angaben noch einmal zu prüfen und sicherzustellen, dass die gegenwärtigen Marktbedingungen berücksichtigt werden. Wertminderung von Vermögenswerten ist für die Adressaten von Abschlüssen ebenfalls von Interesse. Die Unternehmensführung sollte sicherstellen, dass ihre Kontrollprozesse stabil und transparent sind und dass die Angaben in den Abschlüssen sowohl der fachlichen Einhaltung der Angabeerfordernisse genügen als auch sinnvolle Informationen liefern, die bei der Entscheidungsfindung und beim Verständnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens helfen.

Der englischsprachige Beispielabschluss wurde in vier Abschnitte unterteilt:

Abschnitt A – Was ist neu in der Finanzberichterstattung? (393 KB). Bietet eine Zusammenfassung der Änderungen an den Verlautbarungen sowie Verknüpfungen auf weitere hilfreiche Informationen.

Abschnitt B – Beispielabschluss (1.083 KB). In Rechnungslegungsstandard AASB 101 Darstellung des Abschlusses (identisch mit IAS 1) wird vorgeschrieben, dass das Unternehmen in den Anhang zum Abschluss eine explizite und uneingeschränkte Bestätigung der Einhaltung der IFRS aufnimmt. Wenn der Abschlussprüfer der Meinung ist, dass mit dem Abschluss die IFRS eingehalten werden, nimmt er einen entsprechenden Hinweis in den Prüfungsbericht auf.

Abschnitt C – Beispielkurzbericht (880 KB). Nach dem australischen Unternehmensgesetz ist es zulässig, dass ein Unternehmen seiner jährlichen Berichtspflicht gegenüber Anteilseignern durch Zurverfügungstellung eines "Kurzberichts für das Jahr erstellt in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards, die für Zwecke dieses Paragrafen verfasst wurden," genügen kann. Im August 2008 führte der australische Standardsetzer AASB 1039 Kurzfinanzberichte ein (hier zu finden).

Abschnitt D – Berichtspflichten (250 KB). Enthält nützliche Informationen zu den Anforderungen hinsichtlich der Erstellung, Prüfung und Einreichung von Abschlüssen sowie Berichtsfristen nach australischem Recht und den entsprechenden Vorschriften.

IPSASB schlägt Übernahme von IAS 41 für den öffentlichen Sektor vor

01.04.2009

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Entwurf ED 36 Landwirtschaft herausgegeben.

Dieser Entwurf ist Teil des globalen Konvergenzprogramms des IPSASB, das am 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein und im Wesentlichen die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) mit den bis zum 31. Dezember 2008 in Kraft getretenen IFRS verschmelzen soll. Mit ED 36 wird ein IPSAS vorgeschlagen, der mit IAS 41 Landwirtschaft konvergiert ist. Es gibt eine begrenzte Zahl von Änderungen, die die Einheitlichkeit der IPSAS insgesamt sicherstellen sollen. Diese Änderungen beinhalten unter anderem die Anerkenntnis, dass in manchen Rechtskreisen biologische Vermögenswerte für Nominalbeträge übertragen oder veräußert werden können. Sie können der Entwurf von der Internetseite des IFAC Internetseite des IFAC herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2009.

Correction list for hyphenation

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