Neue Verordnung über Ratingagenturen

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24.04.2009

Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben einen Verordnungsvorschlag über Ratingagenturen der Europäische Kommission verabschiedet.

Die Verordnung wird erheblichen Einfluss auf die Tätigkeit von Ratingagenturen haben, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Staaten und komplexen Finanzinstrumenten beurteilen. Vorgesehen sind unter anderem folgende Neuregelungen:
  • Ratingagenturen dürfen Finanzinstrumente nur dann bewerten, wenn sie hierfür über genügend fundierte Informationen verfügen.
  • Sie müssen die Modelle, Methoden und grundlegenden Annahmen, auf die sie ihre Ratings stützen, veröffentlichen.
  • Sie müssen die Ratings von komplexeren Produkten mit einer speziellen Kennzeichnung versehen.

Ratingagenturen haben in hohem Maße zu den derzeitigen Problemen auf den Finanzmärkten beigetragen. Sie haben das Risiko, dass die Emittenten bestimmter komplizierter Finanzinstrumente ihre Schulden nicht zurückzahlen können, klar unterschätzt. Da sie vielen dieser komplexen Instrumente die besten Noten gegeben haben, fühlten sich auch unerfahrene Anleger dazu ermutigt, sie ohne angemessene Risikobewertung zu erwerben. Die Presseerklärung der EU-Kommission finden Sie hier.

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