Am 19. März hatte der IASB um Stellungnahmen zu zwei vorgeschlagenen Positionen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions, FSP) gebeten. Der FASB hat inzwischen die zwei Vorschläge sowie einen weiteren in Bezug auf Angaben wie folgt als endgültige FSP verabschiedet:
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FSP FAS 157-4, mit der Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts gegeben werden, wenn das Handelsvolumen zurückgegangen ist
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FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit der nicht vorübergehende Wertminderungen bei Schuldtiteln behandelt werden
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FSP FAS 107-1 und APB 28-1, in der Angaben zu Finanzinstrumenten in Zwischenabschlüssen erörtert werden
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In dem Schreiben von Deloitte an den IASB werden detailliert unsere Ansichten zu jeder der endgültigen FSP dargestellt und diese mit den IFRS gegenübergestellt. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung zweier Auszüge aus unserer Stellungnahme:
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Hinsichtlich FSP FAS 157-4 heißt es in unserem Schreiben an den IASB: Wir sind der Meinung, dass die FSP FAS 157-4 im Großen und Ganzen mit den Fair-Value-Prinzipien in den IFRS und im Dokument des Expertenbeirats übereinstimmt und dass daher eine Änderung an den IFRS nicht notwendig ist. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veröffentlichung eines Entwurfs zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sollte der IASB jedoch erwägen, ob die Formulierungen, die in der FSP FAS 157-4 verwendet werden, mit denen im Entwurf im Einklang stehen und ob die Formulierungen des Entwurfs an die FSP FAS 157-4 angepasst werden sollten. Darüber hinaus sollte der IASB die Meinung des Expertenbeirats einholen, ob nach dessen Ansicht die Unterschiede in den Formulierungen der FSP FAS 157-4 und des Berichts des Expertenbeirats zu Auswirkungen in der Praxis führen werden.
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Hinsichtlich FSP FAS 115-2 und 124-2 heißt es in unserem Schreiben an den IASB: Wie in der Bitte um Stellungnahme festgehalten sind die Unterschiede zwischen US-GAAP und den IFRS in Bezug auf Anwendungsbereich, Wertminderungsauslöser, Wertminderungsfeststellungen und Werterholungen zahlreich und komplex. Ein kurzfristiges Projekt hinsichtlich einer vollständigen Konvergenz mit den Änderungen des FASB würde umfassende Änderungen an den IFRS mit sich führen, die bedeutender Bemühungen bedürften und zu unnötiger Komplexität führen würden (beispielsweise den Ansatz von Wertminderungen bei bis zur Endfälligkeit gehaltenen Wertpapieren, die nicht bonitätsinduziert sind, im anderen vollständigen Einkommen). Stattdessen ermutigen wir beide Boards, dass sie ihre Arbeit an einem gemeinsamen Standard beschleunigen, der die Berichterstattung für alle Finanzinstrumente einschließlich Wertminderungsfragen verbessert (beispielsweise Auslöser für Verlustansätze, Bewertung von Verlusten, Ansatz von Werterholungen etc.).
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