Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

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20.04.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat einen Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach §12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Folgende Beschlüsse werden in der Stellungnahme (98 KB) vorgeschlagen:
  • Steuerlich noch nicht als Betriebsausgabe geltend gemachte Siebentelabschreibungen stellen einen latenten Steueranspruch vergleichbar einem Verlustvortrag nach IAS 12.34ff dar.
  • Es ist daher bei Vornahme einer Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ein latenter Steueranspruch in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann.
  • Auf den Ansatz einer möglichen latenten Steuerschuld im Sinne von IAS 12.39 für zu versteuernde Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen ist zu achten.
  • Im Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS sind als zusätzliche Erläuterungen entsprechend IAS 12.81(e) der Betrag der abzugsfähigen temporären Siebentelabschreibungen und der Siebentelabschreibungen, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, anzugeben. Des Weiteren sind die nach IAS 12.81(g) erforderlichen Angaben auch für die Siebentelabschreibungen zu beachten.
  • Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

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