Ablauf der Frist zur Stellungnahme – Bitte des IASB um Sichtweisen
16.04.2009
Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zu der Bitte des IASB um Sichtweisen zu den vorgeschlagenen Änderungen des FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zu den Wertminderungsvorschriften am 20. April 2009 fällig werden.
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FSP FAS 157-4, mit dem Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts gegeben werden, wenn das Handelsvolumen zurückgegangen ist |
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FSP FAS 115-2 und FAS 124-2, mit denen nicht nur vorübergehende Wertminderungen bei Schuldtiteln behandelt werden |
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FSP FAS 107-1 und APB 28-1, in denen Angaben zu Finanzinstrumenten in Zwischenabschlüssen erörtert werden |
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Nachricht vom 14. April 2009. Ferner haben unsere amerikanischen Kollegen gestern einen Heads Up -Newsletter mit dem Titel FASB gibt Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bei nachlassendem Handelsvolumen, nicht vorübergehenden Wertminderungen und Angaben zum beizulegenden Zeitwert in Zwischenabschlüssen heraus veröffentlicht, in dem die drei FSPs erörtert werden. Zudem hatte der IASB am 7. April 2009 eine Erklärung folgenden Inhalts abgegeben:
'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die Ziele des FASB und sein Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den IFRS ähnlich zu sein scheinen.' |