Tagesordnung für die IASB-Sitzung im April

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10.04.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, 22. April, bis Freitag, 24. April 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Am Montag, 20. April, kommt die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise zu ihrer nächsten Sitzung in London zusammen. Am Dienstag, 21. April, sind keine Sitzungen geplant. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder.

Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 22.-24. April 2009, London

Mittwoch, 22. April 2009

Lageberichterstattung – Erörterung von Restanten im Hinblick auf den in Kürze erscheinenden Standardentwurf

Änderung von IFRS 5 Aufgegebene Geschäftsbereiche – Erörterung der zum im September 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Leistungen an Arbeitnehmer

Versicherungsverträge – Phase II

Ergebnis je Aktie – Auswertung der zum im August 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Vom FASB bewirkte Änderungen hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Erörterung der zur im März 2009 veröffentlichten Bitte um Übermittlung von Sichtweisen eingegangenen Stellungnahmen

Donnerstag, 23. April 2009

Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – Erörterung der zum im September 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Preisregulierte Geschäfte

Schulden – Änderungen an IAS 37

Vom FASB bewirkte Änderungen hinsichtlich nicht vorübergehender Wertminderungen – Erörterung der zur im März 2009 veröffentlichten Bitte um Übermittlung von Sichtweisen eingegangenen Stellungnahmen

Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Erörterung zweier möglicher Bewertungsmethoden (eine auf der Diskontierung von Zahlungsströmen beruhende Neubewertung und fortgeführte Anschaffungskosten)

Freitag, 24. April

Versicherungsverträge – Phase II

Änderungen an IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden

Arbeitsprogramm des IASB

IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (vormals KMU und nicht börsennotierte Unternehmen) – Restanten

Restanten (sofern erforderlich)

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