Überwachungsgremium wählt Vorsitzenden und genehmigt Satzung und Arbeitsabkommen

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03.04.2009

Das Überwachungsgremium der IASCF hielt am Mittwoch, den 1. April 2009 gemeinsam mit den Treuhändern der IASC-Stiftung seine erste Sitzung in London ab.

Das Überwachungsgremium der IASCF hielt am Mittwoch, 1. April 2009, gemeinsam mit den Treuhändern der IASC-Stiftung seine erste Sitzung in London ab. Die Mitglieder des Überwachungsgremiums, die an der ersten Sitzung teilnahmen, waren Hans Hoogervorst, Vorsitzender der niederländischen Finanzmarktbehörde; Guillermo Larrain, Vorsitzender des IOSCO-Ausschusses für aufstrebende Märkte und der Superintendencia de Valores y Seguros von Chile; Junichi Maruyama, Vizekommissar für internationale Angelegenheiten der Finanzdienstleistungsbehörde von Japan; Mary Schapiro, Vorsitzende der US-amerikanischen SEC; der europäische Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy; und Sylvie Matherat, Vertreterin des Basel-Komitees für Bankenaufsicht. Auf der Sitzung fällte das Überwachungsgremium die folgenden Entscheidungen:

Hans Hoogervorst, Vorsitzender der niederländischen Finanzmarktbehörde, wurde zum ersten Vorsitzenden mit einer Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Das Gremium verabschiedete eine Satzung (in englischer Sprache, 381 KB), in der unter anderem Rolle und Aufgaben, Aufbau, Mitgliedschaft und Sitzungsvorschriften festgelegt werden.

Es ratifizierte ein Arbeitsabkommen zwischen dem Überwachungsgremium und der IASCF (in englischer Sprache, 352 KB), in dem die Rolle des Überwachungsgremiums und seine Beziehung zu den Treuhändern der IASCF definiert werden.

In der Satzung wird der Auftrag des Überwachungsgremiums wie folgt definiert:

Zusammenarbeit zur Förderung der fortwährenden Entwicklung der International Financial Reporting Standards als hochwertiger Kanon weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards;

Überwachung und Stärkung der Aufsicht der IASCF im öffentlichen Interesse bei gleichzeitigem Erhalt der Unabhängigkeit des IASB. In diesem Zusammenhang hat das Gremium folgende Aufgaben:

Teilnahme an der Auswahl und Bestätigung der Ernennung der IASCF-Treuhänder;

Beratung der IASCF-Treuhänder in Hinsicht auf die Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten, insbesondere hinsichtlich aufsichtsrechtlicher, gesetzlicher und politischer Entwicklungen, die der Aufsicht des IASB durch die IASCF dienen, und hinsichtlich angemessener Quellen für die Finanzierung der IASCF';

Erörterung von Sachverhalten und Kommunikation von Ansichten in Bezug auf die International Financial Reporting Standards sowie auf aufsichtsrechtliche und Marktentwicklungen, die die Entwicklung und die Funktion dieser Standards beeinflussen.

Im Arbeitsabkommen wird der Zweck des IASCF-Überwachungsgremiums wie folgt beschrieben:

Der Hauptzweck des IASCF-Überwachungsgremiums liegt darin, als ein Mechanismus formaler Interaktion zwischen den Kapitalmarktbehörden und der IASCF zu dienen. Dadurch wird den Kapitalmarktbehörden, die die Anwendung der IFRS in ihren Rechtkreisen zulassen oder vorschreiben, eine bessere Möglichkeit geboten, wirkungsvoll ihre Aufträge hinsichtlich Anlegerschutz, Marktintegrität und Kapitalbildung zu erfüllen. Das IASCF-Überwachungsgremium wird dabei helfen, die öffentliche Rechenschaftspflicht der IASCF durch Überwachung und Stärkung der Aufsichtsfunktion der IASCF im öffentlichen Interesse sicherzustellen. Gleichzeitig wird die fortwährende Entwicklung der International Financial Reporting Standards als hochwertiger Kanon weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards gefördert.

Presseerklärung des IASCF-Überwachungsgremiums (in englischer Sprache, 47 KB).

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