Antwort von Deloitte zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung

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02.04.2009

Deloitte Touche Tohmatsu hat ein Schreiben auf die Einladung zur Stellungnahme der IASCF-Stiftung zum Thema Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung: Identifizierung von Sachverhalten für den zweiten Teil der Überarbeitung eingereicht (in englischer Sprache, 165 KB).

Unter den im Schreiben vorgeschlagenen Sachverhalten finden sich die folgenden:

Vorschläge von Deloitte für den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung

'Prinzipienbasierte' Standards. In der Satzung sollte vorgeschrieben werden, dass "der IASB Rechnungslegungsstandards entwickeln sollte, die auf 'klaren Prinzipien' basieren. Wir würden die Verwendung des Ausdrucks 'klaren Prinzipien' in der Satzung dem Ausdruck 'prinzipienbasiert' vorziehen, bei dem keine Einigkeit über die Bedeutung herrscht".

Konsultationsprozess des IASB.Der IASB sollte sein Handbuch zum Konsultationsprozess ergänzen, um folgendes vom IASB zu fordern:

Anwender sollten eine Möglichkeit haben, Stellung zur Agenda des IASB und zu den entsprechenden Prioritäten zu nehmen.

Vorläufige Sichtweisen, die in Diskussionspapieren dargestellt werden, sollten grundlegend neu erörtert werden, wenn es wesentlichen, wenn auch unkoordinierten Widerstand dagegen gibt.

Bevor man sich auf bestimmten einen Ansatz festlegt, sollte man eine vorläufige Einschätzung der Umsetzbarkeit und der Kosten- und Nutzen- Auswirkungen vornehmen.

Es sollten Feldversuche durchgeführt werden, wenn mit einem Vorschlag bestehende Praxis in vorher ungeprüfter Weise geändert wird.

Beschleunigte Änderungen an Standards. Wir unterstützen die Einrichtung eines eigenen 'beschleunigten' Verfahrens zur Änderung der IFRS nicht.

Standards für gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors. Die Hauptfunktion des IASB ist im Moment, Rechnungslegungsstandards für den privaten Sektor zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dass diese Aufgabenzuweisung angemessen ist und derzeit nicht geändert werden sollte. Der IPSASB sollte ermutigt werden, weiterhin Standards für den öffentlichen Sektor zu entwickeln, die auf den IFRS basieren. Im Laufe der Zeit, aber nicht als gegenwärtige Priorität, sollte sich der IASB Fragen der Bilanzierung von gemeinnützigen Unternehmen widmen.

Zusammenarbeit. Die Satzung sollte nicht dahingehend geändert werden, dass der IASB ermutigt oder verpflichtet wird, mit bestimmten Organisationen zusammenzuarbeiten. In der Satzung ist eine solche Möglichkeit zur Zusammenarbeit bereits festgeschrieben, und der IASB hat dies auch bereits recht erfolgreich mit verschiedenen Organisationen praktiziert.

Überwachungsgremium. Die Satzung sollte dahingehend geändert werden, dass verschiedene Prinzipien, die im Arbeitsabkommen zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium festgeschrieben sind, aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Prinzip, dass das Arbeitsabkommen weder die Bedingungen der Beziehungen zwischen den Treuhändern und dem IASB noch die Verantwortlichkeiten der Treuhänder wie in der Satzung festgeschrieben ändert.

Standardbeirat. Die Treuhänder entwickeln Kriterien, anhand derer sie einschätzen können, wie effizient der IASB mit dem Standardbeirat zusammenarbeitet und dessen Ratschläge befolgt.

Finanzierung. Wir sind der festen Überzeugung, dass diejenigen, die die 'Arbeiten' des IASCF nutzen (IFRS und damit in Verbindung stehende Dokumente), den Großteil der Finanzierung der Standardsetzungsaktivitäten der IASCF tragen sollten. Wir sind der Meinung, dass dies am besten in die Hände der lokalen Finanzmarktaufsichten gelegt wird, die wiederum dafür verantwortlich sein sollten, dass Geld von ihren Marktteilnehmern einzutreiben. Dies sollte Ersteller einschließen aber nicht auf diese beschränkt sein.

Offenheit der IASCF. 'Viel von der Kritik, die der IASCF und den Treuhändern im Besonderen gilt, stammt aus einem Mangel an Transparenz und des Verständnisses dessen, was getan wird und wie es getan wird. Wir ermutigen die Treuhänder, ein Dokument zu erstellen, dass die Handlungsabläufe und die Ausübung der Aufsichtsfunktionen erläutert.'

IASCF-Vorsitzender. Wir sprechen uns für die Ernennung eines geschäftsführenden Vorsitzenden der IASCF aus, der weder Mitglied des IASB noch Mitglied des Stabs von IASB oder IFRIC ist.

Weitere Informationen zur Überarbeitung der Satzung finden Sie hier.

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