April

131. DSR-Sitzung

14.04.2009

Die Agenda für die 131. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 11. und 12. Mai 2009 ist bekannt gegeben worden.

Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Die meisten Geschäftsführer in den USA wollen IFRS

14.04.2009

Wir stellen Ihnen hier die Ergebnisse der IFRS-Umfrage 2009 zur Verfügung, die im März 2009 von unseren US-amerikanischen Kollegen durchgeführt wurde: 2009 IFRS Survey (in englischer Sprache, 84 KB).

Ziel der Umfrage war, Daten und Informationen zu sammeln, wie Unternehmen den vorgeschlagenen IFRS-Fahrplan der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wahrnehmen und wie sie sich den IFRS vor dem Hintergrund einer gewissen aufsichtlichen Unsicherheit annähern. Einige der Ergebnisse stellen wir Ihnen nachfolgend dar:

75% der Befragten unterstützen eine Bewegung hin zu einem einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards wie beispielsweise IFRS oder unterstützten dies stark.

62% der Befragten stimmten zu oder stimmten stark zu, dass die SEC ein Datum (ein sogenanntes "sicheres Datum") für die verpflichtende Anwendung der IFRS durch US-Unternehmen festlegen sollte.

Mehr als die Hälfte (56%) der Befragten gab an, dass die SEC die Möglichkeiten der früheren Anwendung auf eine größere Gruppe von US-Unternehmen ausdehnen sollte als derzeit im IFRS-Fahrplan der SEC vorgesehen.

64% der Befragten gaben an, dass bis jetzt noch kein Budget für die Umstellung bereitgestellt worden sei. Im Gegensatz dazu haben 25% bereits Budgets für Einschätzung und Vorbereitung oder alle Aspekte der Umstellung bereitgestellt.

56% aller Geschäftsführer nannten den von der SEC vorgeschlagenen Zeithorizont 'etwa richtig' oder 'könnte weiter vorgezogen werden'.

Über die Hälfte (54%) aller Befragten gab an, dass es in ihrem Unternehmen einiges oder genügend IFRS-Wissen gebe; 40% gaben an, dass es in ihrem Haus keine IFRS-Kenntnisse oder -Erfahrungen gebe.

Chinesische Übersetzung des Newsletters zu Leasinggeschäften

14.04.2009

Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung eines Heads Up-Newsletters veröffentlicht. chinesische Übersetzung von FASB und IASB geben vorläufige Sichtweise zu Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus (351 KB) englische Originalfassung (117 KB) .

Unsere chinesischen Kollegen haben eine Übersetzung des folgenden Heads Up-Newsletters herausgegeben:

chinesische Übersetzung von FASB und IASB geben vorläufige Sichtweise zu Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus (351 KB)

englische Originalfassung (117 KB)

Deloitte nimmt Stellung zur Darstellung des Abschlusses

13.04.2009

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zum gemeinsamen IASB-FASB-Diskussionspapier zu vorläufigen Sichtweisen zur Darstellung des Abschlusses eingereicht (in englischer Sprache, 214 KB).

Obwohl wir vielen Vorschlägen im Diskussionspapier zustimmen, haben wir eine Reihe von Sachverhalten identifiziert, die unserer Meinung nach wesentlich für die Entwicklung eines Modells für die Darstellung des Abschlusses sind, dass nützliche Informationen für Anwender bietet und von den Erstellern praktisch umgesetzt werden kann. Die folgenden Punkte gehören dazu:

Ziel der inneren Kohärenz. Obwohl wir das Ziel der inneren Kohärenz unterstützen, kann die Subjektivität, die mit der Bestimmung der angemessenen Klassifizierung (also betrieblich, investierend oder finanzierend) bestimmter Posten verbunden ist, zu uneinheitlicher Praxis zwischen ähnlichen Unternehmen führen (oder hinsichtlich ähnlicher Posten innerhalb desselben Unternehmens). Daher wären detailliertere Beschreibungen der Klassifizierungskategorien und weitere Klarheit hinsichtlich der Parameter, die bei der Bestimmung der angemessenen Klassifizierung von Bilanzposten verwendet werden sollten, für Ersteller und Anwender hilfreich. Des Weiteren müssen sich die Boards des Themas der Bilanzierung von Änderungen der Klassifizierungskategorie von einer Periode zur nächsten annehmen und gegebenenfalls Vorschriften entwickeln.

Der Managementansatz in Bezug auf die Klassifizierung von Finanzinformationen. Der Managementansatz ist sachgerecht, weil er der Geschäftsführung die Möglichkeit bietet, die Finanzinformationen eines Unternehmens auf die Art und Weise zu klassifizieren, wie die zugrunde liegenden Vermögenswerte und Schulden genutzt werden, und nicht nach bestimmten Regeln, die die Darstellung diktieren. Wir hegen jedoch bestimmte praktische Bedenken hinsichtlich eines solchen Ansatzes, die auch eine reduzierte Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zwischen verschiedenen Unternehmen mit ähnlicher Geschäftstätigkeit sowie mögliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Klassifizierung aufgrund des subjektiven Charakters eines solchen Ansatzes beinhalten.

Direkte Methode der Darstellung von operativen Kapitalströmen. Die Boards sollten weitere Untersuchungen in Erwägung ziehen, um den Nutzen der Darstellung der Kapitalströme unter Verwendung der direkten Methode für Anwender zu verstehen und wie dieser Nutzen die Kosten überwiegt.

Überleitungsrechnung. Wir hegen Bedenken, dass die vorgeschlagenen Überleitung (Überleitung von zahlungsunwirksamen Posten auf das vollständige Einkommen) die Anwender von Informationen ablenken kann, die relevant sind, und eine unnötige Belastung für die Ersteller darstellt Weiterhin sind wir der Meinung, dass diese Informationen in Verbindung mit den Informationen in der Darstellung der Kapitalströme, die nach der direkten Methode zur Verfügung gestellt werden, sich nicht von den Informationen nach der indirekten Methode unterscheiden.

Weitere Informationen:

Erläuterung des Diskussionspapiers auf IAS PLUS

Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB

Heads Up zum Standardentwurf des IASB zu Ertragsteuern

11.04.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel "Die Besteuerung strebt in Richtung Konvergenz: IASB schlägt Änderungen bei der Bilanzierung von Ertragsteuern vor" herausgegeben (in englischer Sprache, 108 KB).

In dieser Ausgabe von Heads Up wird der Standardentwurf (ED/2009/2) untersucht, der am 31. März 2009 vom IASB herausgegeben wurde. Der Entwurf enthält den Vorschlag für einen Nachfolgestandard für die in IAS 12 Ertragsteuern und den einhergehenden Interpretationen niedergelegten Leitlinien. Der IASB beabsichtigt, mit dem Standardentwurf bestimmte Aspekte in IAS 12 klarzustellen und Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP bei der Bilanzierung von Ertragsteuern zu vermindern. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu dem Standardentwurf endet am 31. Juli 2009, der endgültige Standard wird für 2010 erwartet.

FCAG wird am 20. April in London tagen

10.04.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird am Montag, 20. April 2009, zu einer Sitzung in London im Crowne Plaza Hotel, 19 New Bridge Street, zusammenkommen.

IASB und FASB haben die FCAG gemeinsam eingerichtet, um sich zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen beraten zu lassen. Am 11. März 2009 veröffentlichte die FCAG eine Bitte um Stellungnahme, in der um Beantwortung von sieben Fragen gebeten wurde, die der FCAG dabei helfen sollen, Bilanzierungs- und Rechnungslegungssachverhalte mit Bezug zur globalen Finanzmarktkrise zu erörtern und Empfehlungen an IASB und FASB zu richten. Dies wird die vierte Sitzung der FCAG sein. Sie finden die Mitschriften von den bisherigen Sitzungen auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im April

10.04.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Mittwoch, 22. April, bis Freitag, 24. April 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Am Montag, 20. April, kommt die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise zu ihrer nächsten Sitzung in London zusammen. Am Dienstag, 21. April, sind keine Sitzungen geplant. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder.

Tagesordnung der IASB-Boardsitzung 22.-24. April 2009, London

Mittwoch, 22. April 2009

Lageberichterstattung – Erörterung von Restanten im Hinblick auf den in Kürze erscheinenden Standardentwurf

Änderung von IFRS 5 Aufgegebene Geschäftsbereiche – Erörterung der zum im September 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Leistungen an Arbeitnehmer

Versicherungsverträge – Phase II

Ergebnis je Aktie – Auswertung der zum im August 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Vom FASB bewirkte Änderungen hinsichtlich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Erörterung der zur im März 2009 veröffentlichten Bitte um Übermittlung von Sichtweisen eingegangenen Stellungnahmen

Donnerstag, 23. April 2009

Änderung von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS – Erörterung der zum im September 2008 veröffentlichten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Preisregulierte Geschäfte

Schulden – Änderungen an IAS 37

Vom FASB bewirkte Änderungen hinsichtlich nicht vorübergehender Wertminderungen – Erörterung der zur im März 2009 veröffentlichten Bitte um Übermittlung von Sichtweisen eingegangenen Stellungnahmen

Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Erörterung zweier möglicher Bewertungsmethoden (eine auf der Diskontierung von Zahlungsströmen beruhende Neubewertung und fortgeführte Anschaffungskosten)

Freitag, 24. April

Versicherungsverträge – Phase II

Änderungen an IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden

Arbeitsprogramm des IASB

IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (vormals KMU und nicht börsennotierte Unternehmen) – Restanten

Restanten (sofern erforderlich)

Tricia O'Malley wird Vorsitzende des kanadischen Standardsetzers AcSB

09.04.2009

Patricia (Tricia) O'Malley wurde mit Wirkung von Mitte Juni 2009 zur Vorsitzenden des kanadischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Canada, AcSB) ernannt.

Von Oktober 1999 bis zu ihrer Berufung in den International Accounting Standards Board im Januar 2001war O'Malley die erste auf Vollzeitbasis arbeitende Vorsitzende des AcSB. Nach Abschluss ihres Mandats beim IASB im Juni 2007 wurde sie die IASB-Direktorin für Auslegungsfragen und leitete die Interpretationstätigkeiten von IFRIC sowie die Verbesserungsprojekte. Bevor sie sich auf Vollzeitbasis der Standardsetzung zuwandte, war sie Partnerin in der nationalen Fachabteilung der kanadischen Mitgliedsfirma von KPMG. Kanada übernimmt die IFRS als kanadische Rechnungslegungsgrundsätze für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen im Zwischen- und Jahresbericht für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Kodifizierung des FASB würde zu US-GAAP werden

09.04.2009

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat vorgeschlagen, die sog. 'Hierarchie der allgemein akzeptierten Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP)' in den Vereinigten Staaten mit Wirkung vom 1. Juli 2009 zu ändern und das FASB-Programm zur Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards Codification) zur alleinigen Quelle verbindlicher Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards in den USA zu machen.

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board hat vorgeschlagen, die sog. 'Hierarchie der allgemein akzeptierten Bilanzierungsgrundsätze (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP)' in den Vereinigten Staaten mit Wirkung vom 1. Juli 2009 zu ändern und das FASB-Programm zur Kodifizierung von Bilanzierungsstandards (FASB Accounting Standards Codification) zur alleinigen Quelle verbindlicher Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards in den USA zu machen (s.a. unsere Nachricht vom 4. März 2009). Davon ausgenommen sind Regeln und auslegende Verlautbarungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), die Quellen der verbindlich anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften für bei der SEC registrierte Unternehmen darstellen. Derzeit werden die verschiedenen Quellen von US-GAAP mit FASB-Standard 162 Die Hierarchie allgemein akzeptierter Bilanzierungsgrundsätze benannt und in eine Anwendungsreihenfolge für die Nutzer gebracht. Sobald die Kodifizierung in Kraft tritt, würden alle in ihr niedergelegten Inhalte den gleichen Verbindlichkeitsgrad besitzen. Der Vorschlag wäre auf sämtliche Abschlüsse nicht-staatlicher Unternehmen anzuwenden, die in Übereinstimmung mit US-GAAP dargestellt werden. Der Vorschlag kann kostenfrei von der Internetseite des FASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 68 KB). Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 8. Mai 2009.

Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums

09.04.2009

Die Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 137 KB), die die Führer der Gruppe der 20 (G-20) im Nachgang zu deren Sitzung am 2. April 2009 in London herausgegeben haben, ruft das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) infolge der Ausweitung seines Mandats der Förderung der Finanzstabilität zu einer Erweiterung und veränderten Zusammensetzung mit einer stärkeren institutionellen Basis und einer verbesserten Kapazität als Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) auf.

Dem ist das FSF nunmehr nachgekommen – sehen Sie sich dazu die Presseerklärungan (in englischer Sprache, 20 KB). Zu den Mitgliedern des FSB werden alle Staaten der G-20 sowie Spanien und die Europäische Kommission gehören. Der FSB steht unter dem Vorsitz von Mario Draghi, dem Gouverneur der Bank von Italien. Er hat sein Sekretariat am Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel.

Pflichten der Mitglieder des Finanzstabilitätsrats:

Im Zuge ihrer Mitgliedschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten und -gebiete, die Erhaltung der Finanzstabilität zu verfolgen, die Offenheit und Transparenz des Finanzsektors aufrechtzuerhalten, internationale Finanzstandards umzusetzen (einschließlich der 12 internationalen Kernstandards und -regeln) und ihr Einverständnis zu geben, sich regelmäßigen Peer Reviews zu unterziehen, bei denen als Nachweis u.a. die öffentlich zugänglichen Berichte von IWF und Weltbank aus deren Programm zur Beurteilung des Finanzsektors verwendet werden. Der FSB wird diese Pflichten und den Prozess ihrer Evaluation ausarbeiten und berichten. Die 12 internationalen Kernstandards und -regeln beinhalten die International Financial Reporting Standards und die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

Gleichzeitig hat der FSF einen aktualisierten Satz an Empfehlungen und Prinzipien zur Stärkung des Finanzsystems herausgegeben. Die Presseerklärung (in englischer Sprache, 64 KB) enthält einen Überblick über die Empfehlungen und Prinzipien sowie Links, über die vier einzelne, die Empfehlungen und Prinzipien enthaltende Berichte heruntergeladen werden können:

In den Empfehlungen werden die bislang erfolgten Tätigkeiten des IASB festgehalten:

Einheitliche Leitlinien sind vom International Accounting Standards Board (IASB) und vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in illiquiden Märkten sowie zur Umgliederung von Vermögenswerten zwischen Bewertungskategorien in seltenen Umständen herausgegeben worden. Der IASB hat zudem überarbeitete Standards zur Konsolidierung und zu Angaben über außerbilanzielle Einheiten und damit zusammenhängende Risikopositionen vorgeschlagen. Der IASB hat im März 2009 eine Änderung an IFRS 7 abgeschlossen, mit den Verbesserungen hinsichtlich erforderlicher Angaben zu Risiko und Bewertung von finanziellen Aktivitäten einschließlich komplexer Finanzinstrumente eingeführt werden.

Zur Rechnungslegung und Prozyklizität wird in den Empfehlungen Folgendes ausgeführt:

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sollte beurteilen, wie man die Auswirkungen der Unterschiede zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den US-amerikanischen allgemein akzeptierten Bilanzierungsstandards (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP), die sachgerechte Behandlung außerbilanzieller Risikopositionen und Garantien sowie die Behandlung hochliquider Staatsanleihen angehen kann.

FASB und IASB sollten eine Erklärung herausgeben, mit der sie den maßgeblichen Regulatoren, Finanzinstitutionen und deren Prüfern noch einmal deutlich machen, dass die bestehenden Standards bei der Bestimmung eines eigetretenen Verlusts im Zuge der Risikovorsorge für Forderungsverluste Ermessensentscheidungen erfordern.

FASB und IASB sollten das Modell der eingetretenen Verluste überdenken, indem sie alternative Ansätze für die Erfassung und Bemessung von Forderungsverlusten untersuchen, bei denen eine größere Spannbreite an verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigt wird. Das FSF empfiehlt FASB und IASB die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, um Input zu fachlichen Fragestellungen zu erhalten und das Projekt beschleunigt abzuschließen.

Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten den Einsatz von Bewertungsrücklagen oder Anpassungen für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente untersuchen, wenn die für die Untermauerung ihrer Bewertung erforderlichen Daten oder Modelle schwach sind.

Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung und Aufsichtsbehörden sollten mögliche Änderungen an den relevanten Standards untersuchen, um möglicherweise mit der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert verbundene adverse Kräfte abzudämpfen. Zu den möglichen Wegen, diese möglicherweise bestehende Auswirkung zu verringern, gehören die folgenden:

eine Verbesserung des Bilanzierungsmodells in der Weise, dass die Anwendung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für Finanzinstrumente von Kreditintermediären sorgfältig untersucht wird;

Umgliederungen zwischen den Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte;

eine Erleichterung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Ausführliche Informationen zur Finanzmarktkrise stellen wir Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

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