April

Neuer Ausschuss für Planung und Ressourcen bei EFRAG

09.04.2009

Der Aufsichtsrat der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, (EFRAG) hat einen vorläufigen Ausschuss für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) als Teil der Restrukturierung von EFRAG berufen.

Die Rolle des PRC wird darin bestehen, das Programm im Hinblick auf proaktive Arbeiten, die in die Herausgabe von Diskussionspapieren, Positionspapieren und anderweitigen Veröffentlichungen münden, festzulegen. Der PRC wird Leitlinien für die Zuordnung von Ressourcen von EFRAG und den nationalen Standardsetzern zu proaktiven Projekten zur Verfügung stellen und den Fortschritt der betreffenden Arbeiten überwachen. Zu den Mitgliedern des vorläufigen PRC gehören:

Peter Sampers - Mitglied des Aufsichtsrats von EFRAG, kommissarischer Vorsitzender des PRC

Angelo Casó - Vorsitzender des Organismo Italiano di Contabilità (OIC, italienischer Standardsetzer)

Ian Mackintosh - Vorsitzender des UK Accounting Standards Board (britischer Standardsetzer)

Jean-François Lepetit - Vorsitzender der Autorité des Normes Comptables (ANC, französischer Standardsetzer)

Hans Van Damme - Mitglied des Aufsichtsrats von EFRAG

Stig Enevoldsen - Vorsitzender des Fachexpertenausschusses von EFRAG

Die Presseerklärung von EFRAG können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 60 KB).

IFRSs in your Pocket 2008 in polnischer Sprache

08.04.2009

Unser polnischen Kollegen haben 'Sygnalizujemy właściwy kierunek: Praktyczny przewodnik po MSSF 2008' veröffentlicht, die polnische Fassung von IFRS in your Pocket 2008.

Diese Fassung (89 Seiten, 823 KB) unterscheidet sich von dem englischen Original darin, dass sie um Ereignisse und Veröffentlichungen bis einschließlich Oktober 2008 aktualisiert wurde und zusätzlich einen Vergleich zwischen den IFRS und den Bilanzierungsvorschriften nach dem polnischen Bilanzgesetz enthält. Als Mitglied der Europäischen Union verpflichtet Polen alle börsennotierten Unternehmen, Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Polen verpflichtet darüber hinaus auch alle Banken zur Erstellung von IFRS-Konzernabschlüssen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind. Einige anderen Unternehmen wird die Anwendung der IFRS in ihren Konzern- oder Einzelabschlüssen gestattet – denjenigen, die börsennotiert sind oder den Zugang zum Handel beantragt haben, sowie Mutterunternehmen, die selbst Tochter eines Unternehmens sind, das seinen Konzernabschluss nach IFRS erstellt. Andere Unternehmen befolgen die polnischen Bilanzierungsstandards.

Diskussionsrunde zum Ausbuchungsentwurf

08.04.2009

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Donnerstag, 14. Mai 2009, 11.00 Uhr, zu einem Diskussionsforum ein.

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Donnerstag, 14. Mai 2009, 11.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 13.00 Uhr) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20, zu einem Diskussionsforum zu folgendem Papier ein:

IASB-Entwurf zu Änderungen hinsichtlich der Regeln für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten (Exposure Draft ED/2009/3 Derecognition — Proposed amendments to IAS 39 and IFRS 7)

Eine Zusammenfassung des Entwurfs und eine Verknüpfung auf das Dokument finden Sie hier. An der Veranstaltung wird auch ein Mitarbeiter des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich der DSR vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 8. Mai 2009 an. Der DSR wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

Erklärung der G-20 und Antwort des IASB

08.04.2009

In der Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 141 KB), die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde, werden die Standardsetzer aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen.

In der Erklärung zur Stärkung des Finanzsystems (in englischer Sprache, 141 KB), die von Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlicht wurde, werden die Standardsetzer aufgefordert, die Standards für Bestimmung beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten in illiquiden Märkten zu verbessern und weitere Schritte unter anderem in Hinblick auf die Komplexität der Finanzberichterstattung, die Risikovorsorge und bilanzunwirksame Finanzierungsaktivitäten zu unternehmen:

Rechnungslegungsstandards Wir sind der Meinung, dass die Standardsetzer die Standards für die Bewertung von Finanzinstrumenten aufgrund ihrer Liquidität und der Halteabsichten der Anleger verbessern und gleichzeitig die Rahmenregeln für die Fair-Value-Bilanzierung bestätigen sollten.

Wir begrüßen außerdem die Empfehlungen des FSF zur Prozyklizität, die sich Rechnungslegungsfragen widmen. Wir sind übereingekommen, dass die Standardsetzer bis Ende 2009 Schritte einleiten sollten, um

  • die Komplexität von Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren,
  • den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorge dadurch zu stärken, dass eine größere Bandbreite von Kreditinformationen berücksichtigt wird,
  • die Rechnungslegungsstandards für Rückstellungen, bilanzunwirksame Risiken und Bewertungsunsicherheit zu verbessern,
  • international Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung von Bewertungsstandards in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zu erzielen,
  • deutliche Fortschritte hin zu einem einzigen Satz hochwertiger, weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards zu erreichen und
  • innerhalb des Rahmens eines unabhängigen Standardsetzungsprozesses die Einbindung von Interessengruppen einschließlich Aufsichtsbehörden und aufstrebender Märkte durch die Überarbeitung der Satzung der IASCF zu verbessern.

Der IASB antwortete auf die Empfehlungen der Führer der G-20 und nahm gleichzeitig Stellung zu den jüngsten Entscheidungen, die vom US-amerikanischen Standardsetzer FASB getroffen worden waren. Nachfolgend übersetzen wir Ihnen zwei Auszüge aus der Presseerklärung des IASB, die Sie hier vollständig in englischer Sprache finden (104 KB).

  • Antwort des IASB auf die G-20: 'Der IASB sieht sich selbst in der Pflicht, in jedem einzelnen Punkt, der von den G-20 empfohlen wurde, bis Ende 2009 tätig zu werden, was dem Datum entspricht, das die G-20 vorgeschlagen haben, um eine weltweit einheitliche und angemessene Reaktion auf die Krise sicherzustellen.'
  • Antwort des IASB auf die Schritte des FASB: 'Erste Berichte über neue oder zusätzliche Abweichungen zwischen den IFRS und US-GAAP, die durch diese FSP entstanden sein sollen, scheinen übertrieben. Eine vorläufige Prüfung der Entscheidungen des FASB durch den Stab des IASB weist darauf hin, dass die Ziele des FASB und sein Ansatz in Bezug auf die Anwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten im Wesentlichen denen in den IFRS ähnlich zu sein scheinen.'

Accounting Roundup – das erste Quartal 2009 im Rückblick

08.04.2009

Wir haben Accounting Roundup – das erste Quartal 2009 im Rückblick eingestellt (in englischer Sprache, 45 Seiten, 536 KB), die von der Abteilung Bilanzierungsstandards und Kommunikation der amerikanischen Mitgliedsfirma von Deloitte erstellt wird.

Dieser Newsletter enthält eine knappe Beschreibung jener Verlautbarungen, die die Themen Bilanzierung, Rechnungslegung und Unternehmensverfassung betreffen und von Standardsetzern und Regulatoren im ersten Quartal 2009 herausgegeben wurden. Dazu gehören der FASB, die EITF, die AICPA, die SEC, der FASAB, der PCAOB, der GASB, der IASB, IFRIC und der IAASB. Dieser quartalsweise erscheinende Rückblick besteht aus Beiträgen der Ausgaben von Accounting Roundup, die im Januar und Februar 2009 veröffentlicht und, soweit erforderlich, angepasst wurden, sowie aus neuen Beiträgen für den Monat März. Ferner enthält er Informationen zu kommenden Debriefs- Internetsendungen. Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier. Zu den internationalen Themen und jenen mit IFRS-Bezug, die in dieser Ausgabe von Accounting Roundup abgedeckt werden, gehören die folgenden:

IASB ändert Angaben zu Finanzinstrumenten

IASB gibt Änderungen an den IFRIC-Interpretationen 9 und 16 heraus

IASB gibt Änderungen zur Klarstellung der Bilanzierung eingebetteter Derivate heraus

IASB schlägt Änderungen an den Ausbuchungsvorschriften für Finanzinstrumente vor

FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus

IASB schlägt neuen Konsolidierungsstandard vor

IASB schlägt Änderung an der Bilanzierung von Ertragsteuern vor

FASB und IASB geben Diskussionspapier zur Erlöserfassung heraus

IFRIC gibt Interpretation zu Kundenbeiträgen heraus

IASC-Stiftung veröffentlicht die XBRL-Taxonomie der IFRS für 2009 mit der Bitte um Stellungnahme

IASB stellt vorgeschlagenen Standard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erneut zur Diskussion

DRSC-Bericht über das erste Quartal 2009 erschienen

08.04.2009

Der Quartalsbericht des DRSC über das erste Quartal 2009, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC und anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG und des DRSC (DSR/ RIC) informiert, ist erschienen.

Der Quartalsbericht des DRSC über das erste Quartal 2009, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC und anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG und des DRSC (DSR/RIC) informiert, kann ab sofort hier heruntergeladen werden (993 KB).

G-20-Spitzen unterstützen globale Rechnungslegungsstandards

07.04.2009

Im Kommuniqué, das die Spitzen der Gruppe der Zwanzig (G-20) nach ihrem Gipfel am 2. April 2009 in London veröffentlichten (in englischer Sprache, 126 KB), werden die Standardsetzer aufgefordert "dringend mit den Aufsichten und Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Standards zur Bewertung und zur Risikovorsorge zu verbessern und einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln." Diese Empfehlung baut auf einer Empfehlung aus dem Abschlussbericht der G-20-Arbeitsgruppe Nr. 1 Verbesserung verlässlicher Regulierung und Stärkung der Transparenz auf (in englischer Sprache, 698 KB), der am 25. März 2009 veröffentlicht worden war und in dem ebenfalls die globale Übernahme eines einzigen Satzes von Rechnungslegungsstandards empfohlen worden war.

Im Bericht wird auch empfohlen, dass Vertreter aufstrebender Märkte stärker in die IASCF-/ IASB-Struktur eingebunden werden sollten.

Empfehlung 23: Der IASB sollte seine Bemühungen erhöhen, globale Konvergenz hin zu einem einzigen Satz hochwertiger Rechnungslegungsstandards dadurch zu erzielen, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.

— Verantwortlichkeit: IASB — Zeitplan: Herbst 2009 — Überwachung: Erweitertes FSF*

Der langfristige Nutzen, der wahrscheinlich aus der Verwendung eines abgestimmten Satzes internationaler Rechnungslegungsstandards entstehen wird, ist beträchtlich – insbesondere in Hinblick auf Markttransparenz und Kosten. Obwohl es in manchen Fällen angemessen sein kann, die IFRS an nationale Umstände anzupassen anstatt sie vollständig zu übernehmen, um landesspezifische Charakteristika von Märkten zu berücksichtigen, höhlt dies den Nutzen eines globalen Satzes von Rechnungslegungsstandards aus.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass der IASB den Übergang auf einen einzigen Satz hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards dadurch erleichtert, dass die Erfahrungen von Ländern, die diesen Prozess abgeschlossen haben, sowie weltweit fachliche Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Risikovorsorge und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Empfehlung 13: Die Standardsetzer sollten den bilanziellen Ansatz von Kreditverlustvorsorgen stärken, in dem sie alternative Ansätze zum Ansatz und zur Bewertung von Kreditverlusten erwägen, die eine größere Bandbreite von verfügbaren Kreditinformationen berücksichtigen. Sie sollten auch Änderungen an einschlägigen Standards prüfen, die gegenläufige Tendenzen abmildern, die mit der Fair-Value-Bilanzierung in Zusammenhang stehen. Das gilt auch in Bezug auf Verbesserungen von Bewertungen, wenn die Daten oder Modelle schwach sind. Die Standardsetzer und die Aufsichtsbehörden sollten zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.

— Verantwortlichkeit: Standardsetzer, BCBS** — Zeitplan für die Entwicklung: strategisches Ziel Herbst 2009 — Zeitplan für die Umsetzung: wie sachgerecht, mit Erörterung mit dem Sektor und Koordinierung durch das erweiterte FSF — Überwachung: Erweitertes FSF

Während die Standardsetzer im Grunde einig sind, dass solche antizyklischen Rückstellungsmechanismen aus Perspektive der Finanzmarktstabilität wünschenswert sind, argumentieren sie, dass Rückstellungen, die nicht bereits eingetretene Kreditverluste widerspiegeln, die Integrität von Abschlüssen mindern würden, deren Zweck es sei, eine objektive und akkurate Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens zu liefern.

Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass eine der wichtigsten Lektionen, die aus der gegenwärtigen Krise zu lernen ist, ist, dass die Rechnungslegungsstandards eben nicht geholfen haben, die finanzielle Situation von Unternehmen akkurat darzustellen, da sie Informationen, die hinsichtlich Risiken vorliegen, nicht berücksichtigen. Während die Zusammenarbeit zwischen Aufsichten und Prüfern wichtig ist, besteht sie schon, damit sie aber greifen kann, muss es die Erkenntnis geben, dass die Rechnungslegungsstandards gestärkt werden müssen, um die Risiken im gesamten Zyklus besser darzustellen. Eine Abmilderung der Prozyklizität, die aus Rückstellungsmechanismen entstehen, erfordert, dass der BCBS und die Standardsetzer zusammenarbeiten, um Lösungen zu identifizieren, die im Einklang mit den sich ergänzenden Zielen von Förderung der Stabilität des Finanzsektors und Gewähr von Transparenz hinsichtlich dargestellter wirtschaftlicher Ergebnisse im Abschluss stehen.

Empfehlung 22: Die Standardsetzer sollten ihre Bemühungen verstärken, die Komplexität der Standards für die Berichterstattung über Finanzinstrumente zu reduzieren und die Standards für die Darstellung zu verbessern, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.

— Verantwortlichkeit: Standardsetzer — Zeitplan: Herbst 2009 — Überwachung: Erweitertes FSF

Um Transparenz zu unterstützen und den Adressaten von Abschlüssen eine Einschätzung des finanziellen Zustands eines Unternehmens zu ermöglichen, muss eine Bewertung zum beizulegenden Zweitwert durch ausreichend Angabestandards zu Bewertungsmethoden unterstützt werden. Wenn Bewertungsmodelle zur Anwendung kommen, müssen im Anhang zum Abschluss eine Beschreibung der getroffenen Annahmen und eine Erörterung der Häufigkeit alternativer Eingaben in das Bewertungsmodell vorhanden sein.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass die Bemühungen, die Komplexität der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente zu reduzieren und die Angabestandards zu verbessern, verstärkt werden, um den Adressaten von Abschlüssen eine bessere Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bewertung von Finanzinstrumenten zu ermöglichen.

*) Das Finanzstabilitätsforum (FSF) soll nach Absichtserklärung aus dem Kommuniqué erweitert und gestärkt werden (Punkt 15). **) Baseler Ausschuss zur Bankenaufsicht (Basel Committee for Banking Supervision)

Mitschnitt der 130. DSR-Sitzung

07.04.2009

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 130. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 2. und 3. April 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 130. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 2. und 3. April 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Kommentierungsfrist – Diskussionspapier zur Darstellung

07.04.2009

Wir erinnern daran, dass die Kommentierungsfrist zum Diskussionspapier zur Darstellung des Abschlusses, das gemeinsam vom IASB und vom FASB am 16. Oktober 2008 herausgegeben worden war, am 14. April 2009 endet.

Das Projekt dreht sich darum, wie man am besten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen, Zahlungsströme und damit zusammenhängende Informationen im Abschluss darstellt. Es geht nicht darum festzulegen, welche Posten angesetzt und wie sie bewertet werden sollen. Einige der wesentlichen Änderungen sind:

Die dargestellten Ausweiszeilen, die verwendeten Beschreibungen und die Reihenfolge der Darstellung würden in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage, in der Darstellung des vollständigen Einkommens und in der Darstellung der Kapitalströme vereinheitlicht.

Der Abschluss würde unterteilt in betriebliche Tätigkeit (unterglieder in operative und investive Tätigkeit), Finanzierungstätigkeit, Ertragsteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche.

Die Ausweiszeilen würden im Abschluss auf Grundlage eines Managementansatzes klassifiziert, mit weiteren Unterklassifizierungen wenn notwendig.

Es würde eine Überleitung zwischen der Darstellung der Kapitalströme und der Darstellung des vollständigen Einkommens gefordert.

Internationale Steuerseite von Deloitte

07.04.2009

Die Seite Deloitte International Tax Source (DITS) ist vermutlich von Interesse für unsere Leser – besonders im europäischen Zusammenhang.

DITS ist eine umfassende Datenbank für internationale Steuertarife, Informationen und Analyseschlüsseln für grenzübergreifende Geschäftstätigkeit. DITS bietet Zugang zu

Steuertarifen für mehr als 60 Rechtskreise (mehr als die Hälfte davon europäisch) einschließlich

Körperschaftssteuer und historische Einkommensteuer,

Abzugsteuer,

einbehaltene Kapitalertragsteuer und

indirekte Steuern.

vergleichenden Daten zu Holdinggesellschaften

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internationalen Leitfäden zu Steuern und Geschäftstätigkeit

einer großen Bandbreite von internationalen Steuerpublikationen

Steuerwerkzeugen und

interaktiven Live-Webcasts unter der Leitung von Deloitte-Experten

DITS ist kostenfrei, leicht zu handhaben und immer verfügbar. Zugang erhalten Sie hier: www.dits.deloitte.com/. Ein kurzes Einführungsvideo in englischer Sprache finden Sie hier.

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