SEC verabschiedet PCOAB-Regeln zur Berichterstattung durch Prüfungsgesellschaften
15.08.2009
Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht SEC hat die neuen Regeln genehmigt und verabschiedet, die die amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) eingeführt hat und nach denen registrierte Prüfungsgesellschaften von börsennotierten Unternehmen ab dem 12. Oktober 2009 Bericht erstatten müssen.
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Bestimmte Ereignisse, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens am 12. Oktober 2009 eintreten, müssen von registrierten Gesellschaften innerhalb von 30 Tagen in einem gesonderten Bericht auf dem PCAOB-Formblatt 3 gemeldet werden. |
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Registrierte Gesellschaften müssen jährliche Berichte auf Formblatt 2 einreichen; die ersten Berichte sind am 30. Juni 2010 fällig. Von da an müssen alle Gesellschaften, die mit Stand 31. März eines Jahres bei der PCAOB registriert sind zum 30. Juni desselben Jahres einen Jahresbericht einreichen, der den 12-Monats-Zeitraum, der am 31. März endete, abdeckt. |
Die Ankündigung der PCAOB in englischer Sprache finden Sie hier.