Rohstoffindustrien – Rohentwurf eines Diskussionspapiers

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13.08.2009

Der IASB hat auf seiner Internetseite den Rohentwurf eines Diskussionspapiers zu Rohstoffindustrien eingestellt.

Der Entwurf wurde von einer Projektgruppe erstellt, in der Stabsmitarbeiter der nationalen Standardsetzer aus Australien, Kanada, Norwegen und Südafrika zusammenkamen. In dem Papier werden Rechnungslegungssachverhalte im Zusammenhang mit der Suche nach und dem Finden von Mineralien, Öl- und Erdgasvorkommen, der Entwicklung dieser Vorkommen sowie der Förderung der Mineralien, des Öls und des Erdgases behandelt. In dem Papier wird ausgeführt, dass ein Fehlen umfassender IFRS-Literatur zu diesem Thema dazu beigetragen hat, dass sich unter den IFRS unterschiedliche Handhabungen herausgebildet haben. In dem Papier werden die Sachverhalte einer Durchsicht unterzogen und Empfehlungen der Projektgruppe ausgesprochen. Das Papier wird lediglich zu Informationszwecken eingestellt – Stellungnahmen werden nicht erbeten. Der IASB plant, um Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Projektgruppe erst im ersten Quartal 2010 zu ersuchen. Das Projekt ist derzeit noch nicht Teil des aktiven Arbeitsprogramms des IASB. Der IASB hat sich darauf verständigt, dass, wenn er das Projekt zu Rohstoffindustrien auf seine Agenda nimmt, er das Diskussionspapier als erste Stufe seines Standardsetzungsprozesses ansehe. In diesem Fall würde der IASB als nächste Projektphase einen Standardentwurf herausgeben.

Zu den wesentlichen Vorschlägen in dem Rohentwurf gehören die folgenden:

Ansatz von Vermögenswerten. Die Projektgruppe schlägt vor, dass juristisch durchsetzbare Rechte wie beispielsweise Such- und Schürfrechte die Grundlage für einen Mineralien- bzw. Öl-und-Gas-Vermögenswert sein sollten. Der Vermögenswert wird aktiviert, wenn das juristisch durchsetzbare Recht erworben wird. Informationen, die man aus nachfolgender Suche, Evaluationstätigkeiten und Entwicklungsarbeiten erlangt, die unternommen werden, um Zugang zu den Mineral- bzw. Öl- und Gasvorkommen zu erlangen, würden sämtlich als Erhöhungen des juristisch durchsetzbaren Vermögensrechts behandelt.

Bewertung. Die Sichtweise der Projektgruppe sieht so aus, dass diese Vermögenswerte zu historischen Kosten bewertet werden sollten und dass zusätzlich ausführliche Angaben über die Vermögenswerte in Form von Mineralien resp. Öl und Gas geleistet werden sollten, um die Relevanz des Abschlusses zu erhöhen.

Bilanzierungsobjekt. Der Sichtweise der Arbeitsgruppe zufolge würde die geografische Grenze des Bilanzierungsobjekts entsprechend den gehaltenen Schürfrechten definiert. In dem Maße, wie Such-, Evaluations- und Entwicklungsarbeiten stattfinden, wird sich das Bilanzierungsobjekt solange zunehmend verkleinern, bis es maximal einem einzelnen Gebiet oder einer Gruppe an zusammenhängenden Gebieten entspricht, für die juristisch durchsetzbare Rechte gehalten und die eigenständig geführt werden und von denen erwartet wird, dass sie im Großen und Ganzen voneinander unabhängige Zahlungsströme generieren.

Hier kommen Sie zur Projektseite auf der Internetseite des IASB, von der der Entwurf heruntergeladen werden kann.

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