Vorschlag zur Übernahme des IFRS für KMU anstelle britischer FRS

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12.08.2009

Der UK Accounting Standards Board (ASB) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Politischer Vorschlag: die Zukunft der britischen Rechnungslegungsgrundsätze herausgegeben, in welchem er seine Vorschläge für die künftigen Berichtsanforderungen an britische und irische Unternehmen darlegt.

Der Board schlägt einen dreigestuften Ansatz vor, die britischen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS wie folgt in Einklang zu bringen:

Stufe 1 – öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen würden die IFRS anwenden, wie sie in der EU gelten.

Stufe 2 – alle andere Unternehmen des Vereinigten Königreichs würden mit Ausnahme derer, die sich dafür entscheiden, den Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) anzuwenden, den IFRS für KMU anwenden.

Stufe 3 – kleine Unternehmen können sich dafür entscheiden, weiterhin den FRSSE anzuwenden, solange sie nicht zwei der folgenden Kriterien überschreiten: Umsatz £6.500.000; Bilanzsumme £3.260.000; und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten – 50.

Unternehmen in Stufe 2 und 3 würden das Wahlrecht besitzen, die von der EU übernommenen IFRS anzuwenden, so sie das wollen, und jene in Stufe 3 würden zudem das Wahlrecht haben, den IFRS für KMU anzuwenden. Der ASB hat diese Vorschläge gemeinsam mit UK Department for Business Innovation and Skills (BIS) entwickelt. Die Vorschläge sehen ein Berichtsregime auf der Grundlage öffentlicher Rechenschaftspflicht vor, das im Großen und Ganzen mit der Definition des IASB im IFRS für KMU übereinstimmt und wonach Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig sind, wenn sie (a) ihre Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente in einem öffentlichen Markt handeln oder (b) Vermögenswerte in treuhänderischer Funktion für eine große Menge an Außenstehenden als einen ihrer Geschäftszwecke halten. Im Konsultationspapier wird der Frage nachgegangen, ob die Adressaten lieber die gegenwärtig gültige rechtliche Definition von öffentlicher Rechenschaftspflicht beibehalten wollen. Dies würde u.a. bedeuten, dass alle großen Unternehmen öffentlich rechenschaftspflichtig sind und somit die von der EU übernommenen IFRS anwenden müssten. In dem Papier wird ferner dargelegt, welche Auswirkungen der Board für gemeinnützige Unternehmen sieht.

Bei der Ankündigung der Herausgabe des Konsultationspapier sagte der ASB-Vorsitzende Ian Mackintosh: 'Seit einer Reihe von Jahren hat der Board gesagt, dass es mittelfristig keine Zukunft für die Anwendung zweier unterschiedlicher Bilanzierungsrahmen im Vereinigten Königreich gibt. Die jüngste Veröffentlichung des IFRS für KMU seitens des IASB gibt dem Board die Möglichkeit, Rat einzuholen, was wir als den zukünftigen Rahmen der Rechnungslegung für britische und irische Unternehmen ansehen. Ich würde alle interessierten Kreise dringend auffordern, die Vorschläge zu erwägen und uns ihre Sichtweise zu übermitteln.'

Der ASB erbittet Stellungnahmen bis zum 1. Februar 2010. Falls der Vorschlag verabschiedet würde, ist als das Datum des 'Wechsels' das Geschäftsjahr vorgesehen, das am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnt. Das Konsultationspapier können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 492 KB).

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