IASB veröffentlicht Entwurf zur Klassifizierung von Bezugsrechten

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06.08.2009

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute einen Entwurf zur Klassifizierung von Bezugsrechten veröffentlicht.

Mit den Vorschlägen soll die Bilanzierung von Bezugsrechten klargestellt werden, wenn diese in einer anderen als der funktionalen Währung des Unternehmens denominiert sind. Nach derzeitiger Praxis scheint vorgeschrieben zu sein, dass solche Rechte als derivative Finanzverbindlichkeiten eingestuft werden. Im Entwurf wird ausgesagt, dass solche Bezugsrechte, wenn sie anteilsgemäß an die gegenwärtigen Anteilseigner des Unternehmens zu einem festen Betrag ausgegeben werden, als Eigenkapital zu klassifizieren sind, unabhängig davon, in welcher Währung der Ausübungspreis festgelegt ist. In der Presseerklärung heißt es:

Viele Bezugsrechte sind in einer anderen als der funktionalen Währung des Emittenten denominiert, und die globale Finanzmarktkrise hat zu einer Erhöhung der Anzahl solcher Emissionen geführt, da Unternehmen versuchen, zusätzliches Kapital aufzubringen. Der IASB hat deshalb seine Arbeit im Hinblick auf diesen Aspekt seiner umfassenden Reaktion auf die Krise beschleunigt.

Die Vorschläge sind in Form einer Änderung an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung abgefasst und mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen versehen (Ende der Kommentierungsfrist: 7. September 2009). Sie wären bei einer Übernahme rückwirkend anzuwenden. Der IASB plant, nach Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen die endgültigen Änderungen noch vor Ende 2009 zu veröffentlichen, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein soll. Der Entwurf steht Ihnen in der Rubrik Open to Comment der Internetseite des IASB zur Verfügung. Die englischsprachige Presseerklärung finden Sie hier (100 KB).

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