Klarstellung zum Hinweis des RIC zum PSV-Beitrag

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03.08.2009

Am 8. Juli 2009 hat das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) einen Hinweis zu Bewertungsfragen im Rahmen der Rückstellungsbildung für Zwischenabschlüsse zum 30. Juni 2009 aufgrund der zu erwartenden deutlichen Erhöhung des Pflichtbeitrags zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) veröffentlicht.

Erhaltene Rückmeldungen haben gezeigt, dass dieser Hinweis vereinzelt so interpretiert wurde, dass für die Bemessung der Rückstellung der im Rundschreiben des PSV genannte Satz von 13,5 Promille in voller Höhe und nicht zeitanteilig zugrunde zu legen sei. Daher wurde heute nochmals die folgende Klarstellung veröffentlicht:

Der Beitragssatz 2009 steht derzeit nicht fest und ist daher vom bilanzierenden Unternehmen zu schätzen.

Der genannte Satz von 13,5 Promille stellt keine Prognose oder Hochrechnung dar, er berücksichtigt nur die bis zum 30. Juni 2009 bereits angefallenen Insolvenzfälle. Jeder weitere in der zweiten Jahreshälfte anfallende Insolvenzfall führt zu einer Erhöhung dieses Satzes. Die im Hinweis genannten Einflussgrößen (mögliche Glättung, Ermäßigung der Beiträge) können eine gegenläufige Wirkung haben.

Der PSV-Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Daher sind zum 30. Juni 2009 zeitanteilig 6/12 zurückzustellen.

Die genannten 13,5 Promille werden einen wesentlichen Bestandteil des endgültigen Beitragssatzes für das Jahr 2009 darstellen. Für die Rückstellungsbildung zum Halbjahr kann der vom bilanzierenden Unternehmen zu schätzende Beitrag mathematisch auch als (13,5 + x) Promille ausgedrückt werden. Somit erfolgt die Bemessung der Rückstellung zum 30. Juni mit 6/12 von 13,5 Promille zuzüglich 6/12 von x Promille. Das RIC hat seinen Hinweis entsprechend angepasst (41 KB).

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