Alle registrierten kanadischen Unternehmen müssen die IFRS anwenden

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03.08.2009

Die kanadische Wertpapierverwaltung (Canadian Securities Administrators, CSA) hat beschlossen, dass alle registrierten Unternehmen die IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, anwenden sollen, unabhängig davon, ob das registrierte Unternehmen die Definition eines öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmens gemäß dem kanadischen Standardsetzer (Canadian Accounting Standards Board, AcSB) erfüllt oder nicht.

Der Beschluss der CSA ist in der Bekanntmachung des CSA-Stabs 33-314 International Financial Reporting Standards und registrierte Unternehmenenthalten (in englischer Sprache, 31 KB).

Bekanntmachung 33-314 enthält zudem die folgenden Angabeleitlinien zum Übergang auf IFRS:

Wie wir in unserer vorherigen Bekanntmachung dargelegt haben, wird der Wechsel von den derzeitigen kanadischen Rechnungslegungsprinzipien zu IFRS ein bedeutendes Unterfangen sein, dass die von einem registrierten Unternehmen berichtete Vermögens- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen kann. Registrierte Unternehmen werden in deren erstem Jahre nach IFRS Vergleichsinformationen zur Verfügung stellen müssen. So muss beispielsweise der Abschluss eines registrierten Unternehmens für dessen zum 31. Dezember 2011 endenden Geschäftsjahr vergleichende IFRS-Informationen für die Periode beinhalten, die am 31. Dezember 2010 endete. Registrierte Unternehmen müssen angemessene Aufzeichnungen vorhalten, um diese Vergleichsinformationen erstellen zu können. Zudem werden registrierte Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, verpflichtet sein, ihre Berechnungen des Working Capitals auf einer Grundlage anzustellen, die mit den IFRS zum 1. Januar 2011 in Einklang steht.

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