Wir stimmen dem Standardentwurf des IASB zu Ertragsteuern nicht zu
01.08.2009
Deloitte hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB zu Ertragsteuern übermittelt.
Unsere Stellungnahme (in englischer Sprache, 189 KB) |
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Wir glauben, dass in dem Standardentwurf keine klaren Prinzipien aufgestellt und ausgedrückt werden. Des Weiteren sind viele Vorschläge zweifelhaft oder führen zu kontraintuitiven Ergebnissen, die aus konzeptioneller Sicht schwer zu erklären sind. Es ist schwierig, die Absicht des IASB bei der Entwicklung der verschiedenen vorgeschlagenen 'Regeln' zu verstehen, möglicherweise abgesehen von der Absicht, den gegenwärtigen Standard zu vereinfachen, indem ein bestimmter Ansatz vorgeschrieben wird. Wir erwarten allerdings, dass ein IFRS auf Grundlage der gegenwärtig im Standardentwurf enthaltenen Vorschläge von den Adressaten nicht wohlwollend aufgenommen werden wird, weil diese 'Regeln'
Wir glauben insbesondere, dass der Ausgangspunkt der vorgeschlagenen Berechnungsweise, die Definition der Steuerbasis, und deren Rückgriff auf die Annahme eines Verkaufs zum Berichtsstichtag fehlerhaft ist, keine sinnvollen Ergebnisse hervorbringt und bei der Adressierung der Sachverhalte, die regelmäßig bei IAS 12 aufkommen, unhilfreich ist. Wir glauben, dass der bestehende Ansatz der 'Sichtweise der Geschäftsleitung' beibehalten und spezielle Leitlinien entwickelt werden sollten, um die bestehenden Unsicherheiten bei der Anwendung des Ansatzes zu beseitigen. Unseres Erachtens würde dies zu sinnvolleren Informationen für die Abschlussnutzer führen, weil es die tatsächlichen steuerlichen Konsequenzen widerspiegelt, die ein Unternehmen erwartet. |