Wir stimmen dem Standardentwurf des IASB zu Ertragsteuern nicht zu

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01.08.2009

Deloitte hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf des IASB zu Ertragsteuern übermittelt.

Wir erkennen die Zielsetzung des Boards bei dessen Projekt zu Ertragsteuern an, die bedeutenden praktischen und konzeptionellen Themen im Zusammenhang mit Ertragsteuernanzugehen und eine weitergehende Vereinheitlichung mit US-GAAP zu erreichen. Gleichwohl bezweifeln wir, ob diese Ziele mit dem Standardentwurf erreicht wurden. Wir empfehlen dem IASB, mit den im Standardentwurf enthaltenen Vorschlägen nicht weiterzumachen und stattdessen ein eingehenderes und umfassenderes Projekt zu beginnen. Wir sind uns bewusst, dass dies zu einer weiteren Verzögerung hinsichtlich der Erfüllung des Zeitplan des IASB auf diesem Gebiet führen wird und schlagen vor, dass jedweder drängende Sachverhalt im Rahmen des Verbesserungsprozesses behandelt wird, solange das umfassendere Projekt läuft. Wir haben in unserem Antwortschreiben durchgehend zu einer Reihe von Themen Stellung genommen, welche durch jährliche Verbesserungen behoben werden können. Nachfolgend geben wir einen Ausschnitt aus dem Schreiben wieder. Weitergehende Informationen:

Unsere Stellungnahme (in englischer Sprache, 189 KB)

Hier finden Sie alle zurückliegenden Stellungnahmen an den IASB

Wir glauben, dass in dem Standardentwurf keine klaren Prinzipien aufgestellt und ausgedrückt werden. Des Weiteren sind viele Vorschläge zweifelhaft oder führen zu kontraintuitiven Ergebnissen, die aus konzeptioneller Sicht schwer zu erklären sind. Es ist schwierig, die Absicht des IASB bei der Entwicklung der verschiedenen vorgeschlagenen 'Regeln' zu verstehen, möglicherweise abgesehen von der Absicht, den gegenwärtigen Standard zu vereinfachen, indem ein bestimmter Ansatz vorgeschrieben wird. Wir erwarten allerdings, dass ein IFRS auf Grundlage der gegenwärtig im Standardentwurf enthaltenen Vorschläge von den Adressaten nicht wohlwollend aufgenommen werden wird, weil diese 'Regeln'

zu Ergebnissen führen, die im Widerspruch zum Rahmenkonzept stehen,

die wirtschaftliche Substanz der erwarteten zugrundeliegenden steuerlichen Konsequenzen nicht getreu abbilden werden und

schwerlich rational erklärt werden können.

Wir glauben insbesondere, dass der Ausgangspunkt der vorgeschlagenen Berechnungsweise, die Definition der Steuerbasis, und deren Rückgriff auf die Annahme eines Verkaufs zum Berichtsstichtag fehlerhaft ist, keine sinnvollen Ergebnisse hervorbringt und bei der Adressierung der Sachverhalte, die regelmäßig bei IAS 12 aufkommen, unhilfreich ist. Wir glauben, dass der bestehende Ansatz der 'Sichtweise der Geschäftsleitung' beibehalten und spezielle Leitlinien entwickelt werden sollten, um die bestehenden Unsicherheiten bei der Anwendung des Ansatzes zu beseitigen. Unseres Erachtens würde dies zu sinnvolleren Informationen für die Abschlussnutzer führen, weil es die tatsächlichen steuerlichen Konsequenzen widerspiegelt, die ein Unternehmen erwartet.

Zugehörige Themen

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