Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zum
Standardentwurf: Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7 für erstmalige Anwender (vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 bis zum 29. Dezember 2009 eingereicht
werden müssen.
Der Entwurf war am 26. November 2009 herausgegeben worden. In ihm schlägt der IASB vor, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen Vergleichsinformationen, die nach den im März 2009 eingeführten Änderungen an IFRS 7 (Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten) gefordert werden, für frühere Perioden nicht zur Verfügung stellen muss, wenn es die IFRS erstmalig vor dem 1. Januar 2010 anwendet.