Neuer Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

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22.12.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Einführung der Gruppenbesteuerung" veröffentlicht.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Stellungnahme vom Dezember 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Bilanzierung von aus Steuerausgleichsvereinbarungen resultierenden Steuerumlagen und allfälligen latenten Steueransprüchen und -schulden: Grundsätzlich ist für die Berechnung latenter Steuern bei einem Gruppenmitglied der geltende Steuersatz heranzuziehen. Wenn aus einer Umlagevereinbarung der künftige Umlagesatz zuverlässig bestimmbar ist, kann auch dieser herangezogen werden. Dies ist aber nur bei der Belastungsmethode („stand-alone“) und bei der Periodenabrechnungsmethode (Vereinbarung eines festen Umlagesatzes) möglich. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.

Bilanzierung des Steuervorteils aus der Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988: Der Steuervorteil aus der Firmenwertabschreibung ist kein identifizierbarer Vermögenswert des erworbenen Unternehmens. Die Bilanzierung hat unter Anwendung der IFRSs zu erfolgen. In den Grundlagen der Schlussfolgerungen werden Beispiele, wie dies erfolgen kann, gebracht. Dies kann beispielsweise die Anwendung von IAS 12.44 („out side basis differences“), IAS 12.34 („tax credits“) oder IAS 12.32A (Ansatz latenter Steueransprüche, soweit ein Geschäfts-/Firmenwert geringer als seine steuerliche Basis ist) sein. Die Anhangangaben sollen diesbezüglich klarstellend erweitert werden.

Inkrafttreten: Prospektiv auf Unternehmenszusammenschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.Juli 2009 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen (99 KB).

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