Anwendung des BilMoG

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21.12.2009

In einer Presseinformation weist das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) noch einmal zusammenfassend auf seine neuen Verlautbarungen zum BilMoG hin.

Schwerpunkte dieser Stellungnahmen zur Rechnungslegung sind Übergangsregelungen, Pensionsrückstellungen und Anhangangaben. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bringt neue Angabepflichten mit sich, die schon für Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2009 gelten.

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