Wir stimmen der vorläufigen Entscheidung von IFRIC zu bedingten Erfüllungen nicht zu
20.12.2009
In unserer Stellungnahme an IFRIC führen wir aus, dass wir der vorläufigen Entscheidung von IFRIC, der Bitte um Aufnahme einer Interpretation zur sachgerechten Anwendung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen auf Geschäftsvorfälle, bei denen die Art der Erfüllung von zukünftigen Ereignissen abhängt, auf die Agenda, nicht nachzukommen, nicht zu.