Wir nehmen Stellung zu der vorgeschlagenen Ausnahme von IFRS 7

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20.12.2009

Wir haben unsere Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2009/13 Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7 für erstmalige Anwender übermittelt.

In dem Entwurf wird vorgeschlagen, IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS dahingehend zu ändern, dass ein Unternehmen keine Vergleichsinformationen für frühere Perioden zu jenen Sachverhalten bereitstellen muss, die durch die im März 2009 bewirkten Änderungen an IFRS 7 mit dem Titel Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten eingeführt wurden, wenn es die IFRS erstmalig vor dem 1. Januar 2010 anwendet. Wir befürworten die in dem Standardentwurf vorgeschlagenen Änderungen. Allerdings ruft die Notwendigkeit dieser Änderung Bedenken hinsichtlich der Eile des Boards bei dessen Standardsetzungsprozess hervor (siehe dazu den nachstehenden Kasten). Unsere Stellungnahme können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 17 KB). Alle zurückliegenden Stellungnahmen finden Sie hier.

Wir möchten zudem den Umstand hervorheben, dass der Standardentwurf unseres Erachtens fehlende Strenge auf Seiten des Boards bei der Erstellung der ursprünglichen Folgeänderungen an den IFRS offenbart, die durch die im März 2007 herausgegebenen Änderungen an IFRS 7 erforderlich wurden. Wir sind weiterhin besorgt, dass der Gesamteffekt aus ehrgeizigen Abschlusszeitpunkten, verkürzten Zeiträumen für Stellungnahmen und Erörterungen sowie das mächtige Arbeitsprogramm des Boards der ist, dass diese und möglicherweise andere Folgeänderungen nicht zum rechten Zeitpunkt gefunden werden, was dazu führt, dass wertvolle Boardzeit für die Behebung von Problemen verwendet wird, die man hätte herausfinden können, hätte man ursprünglich solchen Sachverhalten größere Aufmerksamkeit geschenkt.

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