IFRS und der IFRS für KMU in Mauritius

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18.12.2009

Das Finanzgesetz 2009, das im Dezember 2009 veröffentlicht wurde, würde die Rechnungslegungsvorschriften in Mauritius dergestalt ändern, dass der IFRS für KMU wahlweise von kleinen Staatsunternehmen angewendet werden dürfte.

Das Gesetz muss allerdings noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach der Verabschiedung wird der Rechnungslegungsrahmen in Mauritius wie folgt aussehen:

Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an.

Staatsunternehmen mit Erlösen über 50 Millionen Rupien (etwa USD 1,7 Mio.) wenden die vollen IFRS an.

Einige Staatsunternehmen mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben die Wahl zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU.

Die verbleibenden Staatsunternehmen mit Erlösen von 50 Millionen Rupien oder weniger haben die Wahl zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmenkonzept und den Standards, die nach Abschnitt 72 des Rechnungslegungsgesetzes verabschiedet werden. Diese Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt (ein Vorschlag wurde im September 2009 veröffentlicht).

Unternehmen in Mauritius, die sich nicht im Staatsbesitz befinden und einen Umsatz von über 50 Millionen Rupien haben, müssen die vollen IFRS anwenden.

Unternehmen in Mauritius, die sich nicht im Staatsbesitz befinden und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben, sind von der Erstellung von Abschlüssen ausgenommen, müssen aber eine Übersicht über Finanzinformationen vorlegen (eine kurz gefasste Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung ohne Anhang).

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