IASB bittet um Beispiele für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in aufstrebenden Märkten

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17.12.2009

In einigen der Stellungnahmen, die zum Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingegangen sind, wurde darauf hingewiesen, dass es für Unternehmen in aufstrebenden Märkten und Schwellenländern schwer sein könnte, die Prinzipien aus dem Entwurf in der Praxis umzusetzen.

Die Bedenken sind die folgenden:

Die vorgeschlagenen Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind nicht detailliert genug, um zu gestatten, Zeitwertschätzungen auf konstanter Grundlage zu entwickeln.

Es gibt wenig Praxisteilnehmer, die über ausreichend Kenntnisse verfügen, um die Leitlinien anzuwenden (daher sind Unternehmen oft nicht damit vertraut, die notwendigen Schätzungen vorzunehmen).

Es gibt wenig Zugang zu Marktdaten, um Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zu entwickeln, da es wenig tiefe und aktive Märkte gibt; es gibt oft nur wenig bereitwillige Käufer und Verkäufer, und die Preise schwanken oft beträchtlich.

Die Entwicklung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts (und die Erstellung der entsprechenden Angaben) wird kostenaufwendig sein.

Aufgrund dieser Bedenken bittet der IASB Praxisteilnehmer aus aufstrebenden Märkten und Schwellenländern um Beispiele oder Fallstudien von Geschäftsvorfällen oder Situationen, die in ihrem Rechtskreis auftreten und die die Umsetzung der Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert aus dem Entwurf unmöglich machen. Nach Prüfung der eingegangenen Beispiele wird der Board (a) die Vorschläge im Entwurf ändern und/oder (b) Lehrmaterialien veröffentlichen, die der praktischen Anwendung der Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gelten. Beispiele werden bis zum 31. Januar 2010 an fvm@iasb.org erbeten.

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