So sind etwa spätestens in Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, Verpflichtungen aus Pensionszusagen zwingend unter Berücksichtigung künftiger Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklungen sowie der Verwendung eines realitätsnahen Diskontierungszinssatzes zu bewerten; ferner ist das speziell zur Absicherung der Erfüllung dieser Verpflichtungen designierte Deckungsvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und mit den Verpflichtungen zu saldieren. Vor diesem Hintergrund hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 27. November 2009 den
Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30) verabschiedet, in dem Fragen rund um das Thema Pensionsrückstellungen angesprochen werden. Die Verlautbarung soll die
Stellungnahme HFA 2/1988: Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluß ersetzen. Sie können den Entwurf
hier von der Internetseite des IDW herunterladen (78 KB). Er wird zudem in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten abgedruckt.