Japan wird das nächste IFRS-Land

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11.12.2009

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) hat auf ihrer Internetseite die endgültige Kabinettsverordnungen veröffentlicht (in japanischer Sprache), nach denen bestimmten japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse ab dem Berichtsjahr, das am 31. März 2010 endet, nach den IFRS zu erstellen, die vom Kommissar der FSA dafür benannt sind ('Designated IFRSs').

Gleichzeitig hat der Kommissar diese anzuwendenden IFRS mit Stand vom 11. Dezember 2009 veröffentlicht (in englischer Sprache, 21 KB). Im Grunde enthält die Liste alle IFRS und Interpretationen, die am oder vor dem 30. Juni 2009 veröffentlicht wurden. Daher beinhaltet die Liste beispielsweise nicht IFRS 9, IFRIC 19 oder die Überarbeitungen aus dem Jahr 2009 von IFRS 1, IFRS 2, IAS 24, IAS 32 und IFRIC 14 (einige davon werden für Berichtsperioden verpflichtend, die am 1. Januar 2010 beginnen). Mit den überarbeiteten Verordnungen wird auch eine gegenwärtige Gesetzesvorschrift außer Kraft gesetzt, nach der einigen japanischen börsennotierten Unternehmen gestattet ist, ihre Konzernabschlüsse im Inland nach US-GAAP zu erstellen. Etwa 35 japanische Unternehmen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Anwendung von US-GAAP wird ab Geschäftsjahren verboten, die nach dem 31. März 2016 enden. Eine Zusammenfassung der Verordnungen in englischer Sprachefinden Sie auf der Internetseite der FSA (51 KB).

Um für eine freiwillige Anwendung der IFRS ab 2010 in Frage zu kommen, müssen in Japan ansässige Unternehmen sowohl den nachfolgenden Punkt (1) als auch (2) erfüllen:

(1) Jeder der folgenden Punkte ist erfüllt:

die Aktien des Unternehmens müssen an einer japanischen Börse gehandelt werden

der Jahresbericht des Unternehmens beinhaltet Angaben über besondere Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Darstellung des Konzernabschlusses sachgerecht erfolgt

das Unternehmen bestimmt Mitglieder der Unternehmensführung oder Mitarbeiter, die über umfangreiche Kenntnis der anzuwendenden IFRS verfügen und verfügt über ein Struktur, die ihm gestattet, die Erstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS sachgerecht vorzunehmen

(2) Die Berichtseinheit, ihr Mutterunternehmen, ein verbundenes Unternehmen oder das Mutterunternehmen des verbundenen Unternehmens erfüllen eins der folgenden Kriterien:

es ist dem Unternehmen durch ausländische Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben, Unterlagen zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen vorzulegen, die nach IFRS erstellt sind

es ist dem Unternehmen durch ausländische Börsenvorschriften und -regelungen vorgeschrieben, Unterlagen zu seinen wirtschaftlichen Bedingungen vorzulegen, die nach IFRS erstellt sind

das Unternehmen verfügt über eine ausländische Tochtergesellschaft, deren Kapital 2 Mrd. Yen oder mehr beträgt

Ein Unternehmen, das sich entscheidet die 'Designated IFRSs' anzuwenden, muss im ersten Berichtsjahr dieser Anwendung die folgenden Angaben leisten:

In den folgenden Berichtsjahren muss ein Unternehmen nur noch die Angaben nach Punkt 2. leisten. Japan beabsichtigt circa 2012 zu entscheiden, ob die IFRS für alle börsennotierten Unternehmen ab 2015 oder 2016 verpflichtend eingeführt werden sollen.

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