Am 27. November 2009 hat der HFA den IDW Prüfungshinweis: Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 285 Nr. 17 HGB (IDW PH 9.200.2) verabschiedet.
Darin legt das IDW seine Auffassung dazu dar, wie der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Berichtspflichten damit umzugehen hat, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss regelmäßig noch nicht abschließend beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für eine zulässige Nichtangabe der Abschlussprüferhonorare im Jahresabschluss nach § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB i.d.F. des BilMoG gegeben sind bzw. gegeben sein werden. Der IDW PH 9.200.2 wird in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten sowie in Heft 1/2010 des WPg Supplements abgedruckt.