IPSAS 27 bezieht sich hauptsächlich auf den vom IASB veröffentlichten
IAS 41 Landwirtschaft, wobei begrenzte Änderungen vorgenommen wurden, um Besonderheiten des öffentlichen Sektors Rechnung zu tragen. So widmet sich der Standard beispielsweise biologischen Vermögenswerten, die zwecks Übertragung oder Ausschüttung ohne oder gegen nominale Gegenleistung an andere Organe des öffentlichen Sektors oder gemeinnützige Organisationen gehalten werden Der neue Standard enthält außerdem Angabevorschriften, die darauf abzielen, Einheitlichkeit mit der statistischen Rechnungslegungsgrundlage zu erhalten, die das statistische Handbuch der Staatsfinanzierung bestimmt. IPSAS 27 tritt für Abschlüsse von jährlichen Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen; zu einer vorzeitigen Anwendung wird ermutigt. IPSAS 27 kann kostenfrei von der
Internetseite des IFAC heruntergeladen werden.