Rahmen der Rechnungslegung in der Republik Kosovo
07.12.2009
Wir haben für Sie eine Seite zum Hintergrund der Rechnungslegung in Kosovo eingerichtet.
Danach müssen alle Unternehmen mit Ausnahme von "kleinen Unternehmen" entweder KAS (Kosovo Accounting Standards) oder IFRS anwenden. Banken und Versicherungen müssen IFRS anwenden.
Im Oktober 2001 veröffentlichte der KBSFR 19 KAS, die vereinfachte Versionen ihrer IFRS-Äquivalente darstellten. Da jedoch weitere finanzielle Unterstützung fehlte und kein angemessener Standardsetzungsprozess eingerichtet worden war, war der KBSFR nicht in der Lage, die KAS an Änderungen in den Verlautbarungen des IASB oder an Änderungen im kosovarischen Wirtschaftsumfeld anzupassen. Da es in Kosovo keine Aufsichts- oder Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungsstandards gibt, ist darüber hinaus nicht sichergestellt, ob die erstellten Abschlüsse überhaupt eine sachgerechte Umsetzung der angewendeten Rechnungslegungsstandards (KAS oder IFRS) darstellen.