Rahmen der Rechnungslegung in der Republik Kosovo

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07.12.2009

Wir haben für Sie eine Seite zum Hintergrund der Rechnungslegung in Kosovo eingerichtet.

Mit der UNMIK-Verordnung 2001/30 zur Einrichtung eines Kosovarischen Rats für Standards zur Finanzberichterstattung (Kosovo Board on Standards for Financial Reporting, KBSFR) und eines Rahmenkonzepts für die Berichterstattung durch Unternehmen ist eine Rechnungslegungsstruktur in Kosovo eingerichtet worden.

Danach müssen alle Unternehmen mit Ausnahme von "kleinen Unternehmen" entweder KAS (Kosovo Accounting Standards) oder IFRS anwenden. Banken und Versicherungen müssen IFRS anwenden.

Im Oktober 2001 veröffentlichte der KBSFR 19 KAS, die vereinfachte Versionen ihrer IFRS-Äquivalente darstellten. Da jedoch weitere finanzielle Unterstützung fehlte und kein angemessener Standardsetzungsprozess eingerichtet worden war, war der KBSFR nicht in der Lage, die KAS an Änderungen in den Verlautbarungen des IASB oder an Änderungen im kosovarischen Wirtschaftsumfeld anzupassen. Da es in Kosovo keine Aufsichts- oder Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungsstandards gibt, ist darüber hinaus nicht sichergestellt, ob die erstellten Abschlüsse überhaupt eine sachgerechte Umsetzung der angewendeten Rechnungslegungsstandards (KAS oder IFRS) darstellen.

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